Migrant:innen in der Arbeits­welt: Wo bleibt die Inklu­sion?

09. Februar 2026

Der Beitrag von Migrant:innen für den österreichischen Arbeitsmarkt und die Gesellschaft insgesamt ist zentral. Auf der Ebene der Arbeitswelt (und weit darüber hinaus) findet Integration alltäglich statt – diese ist allerdings nach wie vor stark von sozialer Ungleichheit geprägt. Notwendig ist daher eine Perspektive, die die über eine Million Arbeitnehmer:innen mit Migrationshintergrund sowohl in ihren Rechten als Beschäftigte als auch als Bürger:innen generell stärkt.

Eine Million Arbeitnehmer:innen mit anderer Staatsbürgerschaft

2024 hatte etwa eine Million lohnabhängig Beschäftigte in Österreich eine andere Staatsbürgerschaft als die österreichische, was einem Beschäftigtenanteil von etwa einem Viertel entspricht. In Oberösterreich sind knapp 150.000 Arbeitnehmer:innen mit anderer Staatsbürgerschaft beschäftigt, was einen Anteil von etwa einem Fünftel an der Gesamtbeschäftigung ergibt.

Migrationshintergrund haben nach den Mikrozensus-Daten der Statistik Austria etwa 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich – das sind etwa 30 Prozent aller Arbeitnehmer:innen, davon knapp eine Million aus der ersten Generation (Person selbst im Ausland geboren) und etwa 200.000 aus der zweiten Generation (Person selbst im Inland, beide Elternteile im Ausland geboren). In Oberösterreich besitzen 192.000 Arbeitnehmer:innen oder 28 Prozent aller lohnabhängig Erwerbstätigen Migrationshintergrund.

Migration als breites Phänomen

Die Herkunftsländergruppen der Arbeitnehmer:innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft machen die Breite des Phänomens Migration in Österreich deutlich. Darin spiegeln sich die Arbeitsmarktöffnungen der letzten Jahrzehnte, das Instrument der Rot-Weiß-Rot-Karte sowie die Fluchtbewegungen ab 2015 wider.

© A&W Blog


Mehr als ein Viertel (26,7%) kann der Ländergruppe zugeordnet werden, die 2004 der EU beigetreten ist, insbesondere Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien. Ein weiteres Viertel (25,5%) sind Bürger:innen europäischer Drittstaaten wie zum Beispiel Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo oder der Türkei. Etwa ein Fünftel (rund 19%) der ausländischen Arbeitnehmer:innen kommen aus der EU von vor 2004, inklusive Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und Schweiz. Die überwiegende Mehrheit innerhalb dieser Gruppe stellen deutsche Staatsbürger:innen dar. Ein Achtel (12,7%) der Arbeitnehmer:innen mit anderer Staatsbürgerschaft kommt aus außereuropäischen Drittstaaten, darunter insbesondere aus den Fluchtherkunftsländern Irak, Syrien und Afghanistan. Neun Prozent stammen aus Rumänien und Bulgarien, die 2007 der EU beitraten, und 6 Prozent aus Kroatien, welches seit 2013 EU-Mitglied ist.

Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt

Bei der Analyse von Migration und Ungleichheit in der Arbeitswelt ist begriffliche Vorsicht geboten. Wie der bekannte Migrationssoziologe Kenan Güngör vor einigen Jahren auf einer Konferenz in der Linzer Arbeiterkammer betonte, darf der Kategorie Migrationshintergrund kein „ontologischer Status“ im Sinne einer grundsätzlichen Andersartigkeit zugeschrieben werden.

Gerade aus einer Arbeitnehmer:innenperspektive muss aber thematisiert werden, dass Migrant:in sein mit der sehr realen Erfahrung ungleicher Rechte und Teilhabe verbunden ist.

Ein Ausdruck von Ungleichheit ist die ungleiche Verteilung von migrantischen Arbeitnehmer:innen auf Branchen und Wirtschaftssektoren. Während Arbeitnehmer:innen mit anderer Staatsbürgerschaft in Branchen wie Gastronomie oder der Arbeitskräfteüberlassung stark überrepräsentiert sind, sind sie etwa in der öffentlichen Verwaltung oder der Finanz- und Versicherungsbranche deutlich unterrepräsentiert. Diese Ungleichverteilung verbindet sich mit einer Ungleichheit hinsichtlich Einkommen, Arbeitsqualität und Beschäftigungsstabilität. So lag beispielsweise 2024 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von in diesem Jahr beendeten Beschäftigungsverhältnissen im Finanzsektor bei rund 1.668 Tagen, während sie in der Gastronomie und Beherbergung bei nur 188 Tagen lag.

Weitere Ausdrucksformen der ungleichen Bedingungen am Arbeitsmarkt sind (Statistisches Jahrbuch Migration und Integration 2025):

  • Erwerbstätige mit Migrationshintergrund sind zu einem Drittel als Arbeiter:innen beschäftigt und damit doppelt so oft wie Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund. In der zweiten Generation nimmt der Arbeiter:innenanteil allerdings ab und nähert sich jenem der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund an.
  • Arbeitnehmer:innen mit anderer Staatsbürgerschaft erfahren ein deutlich höheres Arbeitslosigkeitsrisiko – und dies durch alle Bildungsschichten hindurch. So lag 2024 die Arbeitslosenquote auch bei Personen mit Universitätsabschluss mit 5,7 Prozent mehr als doppelt so hoch wie in der Vergleichsgruppe österreichischer Staatsbürger:innen.
  • Von den im Ausland geborenen Lohnabhängigen ist jede bzw. jeder Vierte im Niedriglohnsektor beschäftigt, bei den in Österreich Geborenen trifft dies nur auf jede:n Zehnte:n zu.

Prekäres Arbeitsklima für Arbeitnehmer:innen mit Migrationshintergrund

Auch der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass im mehrjährigen Vergleich der durchschnittliche Punktwert von Arbeitnehmer:innen mit Migrationshintergrund deutlich unter jenem der Arbeitnehmer:innen ohne Migrationshintergrund liegt.

Auch die Erfahrung ungleicher Möglichkeiten der Interessenartikulation am Arbeitsplatz kann im Arbeitsklima Index gut veranschaulicht werden. Nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer:innen mit Migrationshintergrund zeigt sich zufrieden mit ihren Rechten, während es bei jenen ohne Migrationshintergrund immerhin mehr als zwei Drittel sind.

© A&W Blog

 

Universalismus in der Arbeitswelt leben!

Dabei ist die betriebliche Ebene jene, auf welcher unabhängig von der Staatsbürgerschaft rechtlich garantiert politische Partizipation ausgeübt werden darf. Und dies seit 20 Jahren. Damals wurde – ausgehend von einer Musterklage zweier Betriebsrät:innen aus Oberösterreich – eine wesentliche rechtliche Schranke der Mitbestimmung von Nicht-Staatsbürger:innen in der Arbeitswelt beseitigt. Seit 2006 dürfen Arbeitnehmer:innen mit anderer Staatsbürgerschaft sowohl für den Betriebsrat kandidieren als auch zu den Arbeiterkammerwahlen antreten. Damit wird die demokratiepolitische Bedeutung dieser beiden Wahlen offenkundig, nachdem Nicht-Staatsbürger:innen in Österreich von politischen Wahlen (Ausnahme: EU-Bürger:innen bei Kommunalwahlen) weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Seit damals gelang es in einzelnen Betrieben mit hohen Anteilen von Beschäftigten mit anderer Staatsbürgerschaft, wie etwa in einer Linzer Großbäckerei, Betriebsräte zu gründen. Der Zusammenhang zwischen prekären Arbeitsbedingungen und eingeschränkten Möglichkeiten der Interessenartikulation konnte jedoch noch nicht aufgehoben werden. Die Schaffung einer inklusiven Arbeitswelt, die Arbeitnehmer:innen mit Migrationshintergrund Teilhabechancen eröffnet, ist also anhaltend ein wichtiger Gestaltungsauftrag – und dies auf allen Ebenen. Eine bessere Inklusion dieser Gruppe würde zudem die Arbeitnehmer:innenbewegung insgesamt nachhaltig stärken.


Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung