Hürden und Heraus­forderungen für die Betriebsrats­arbeit

30. Juni 2026

Die Vertretung der eigenen Interessen durch gewählte Betriebsrät:innen erachten die allermeisten Beschäftigten als Goldstandard der betrieblichen Mitbestimmung. Und eine breite Mehrheit derjenigen, die im eigenen Betrieb keinen Betriebsrat vorfinden, hätte gerne einen. Dennoch gibt es Hürden und Herausforderungen für die Betriebsratsarbeit, die Beachtung verdienen, wie Ergebnisse einer IFES-Erhebung im Auftrag der AK Oberösterreich nahelegen.

Das IFES hat im Herbst 2025 Arbeitnehmer:innen und Betriebsrät:innen in Oberösterreich zu Themenfeldern der betrieblichen Mitbestimmung befragt. Beim Grundverständnis kollektiver Mitbestimmung zeigt sich eine breite Zustimmung unter Arbeitnehmer:innen: Sowohl in organisierten als auch in nicht-organisierten Betrieben ist eine klare Mehrheit der Ansicht, dass gemeinsame Vereinbarungen gegenüber individuellen Vereinbarungen mehr Vorteile bringen. Das zeigt, wie tief die Idee der kollektiven Interessenvertretung verankert ist – unabhängig davon, ob es im eigenen Betrieb bereits einen Betriebsrat gibt oder nicht. Betriebsrät:innen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeitswelt. Sie vertreten die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Fragen, fördern den sozialen Dialog und tragen zu fairen Arbeitsbedingungen bei.

Große Unterstützung trotz Unwissenheit zu Gründungen

Dennoch fehlt Beschäftigten in nicht-organisierten Betrieben oftmals das Wissen über die Möglichkeit einer Gründung. Rund die Hälfte gibt an, nicht zu wissen, dass man in Österreich in Betrieben mit fünf oder mehr Beschäftigten einen Betriebsrat gründen kann. Gerade bei jüngeren Arbeitnehmer:innen und in kleineren Betrieben fällt das Nicht-Wissen noch deutlicher aus. Für Kommunikation und Ansprache dieser Beschäftigtengruppe zeigen sich weitere Herausforderungen: Rund die Hälfte verbindet den Betriebsrat eher mit einer „Feuerwehrfunktion“ und sieht mangels drängender Probleme keine Notwendigkeit einer Betriebsratsgründung.

Nichtsdestotrotz hätte eine breite Mehrheit der „Nicht-Organisierten“ gerne einen Betriebsrat. 55 Prozent wären grundsätzlich dafür; die Zustimmung zieht sich durch alle Altersgruppen, auch Führungskräfte bilden hier keine Ausnahme. Aber: Ein Fünftel kann die Frage, ob es einen Betriebsrat geben soll, nicht bzw. nur mit „weiß nicht“ beantworten. Auch das kann als Hinweis auf unzureichendes Wissen gewertet werden.


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Verhinderte Gründungen

Drei von zehn Arbeitnehmer:innen ohne Betriebsrat geben allerdings an, dass das Unternehmen gegen eine Betriebsratsgründung ist. 16 Prozent der Beschäftigten ohne Betriebsrat (in Unternehmen mit zumindest fünf Beschäftigten) sind sogar damit konfrontiert, dass die Unternehmensführung Versuche einer Gründung verhindert habe – dies wiederum trifft bei größeren Betrieben tendenziell häufiger zu. 31 Prozent bestätigten, die Unternehmensführung sei gegen die Wahl eines Betriebsrates. Das deckt sich in den Größenordnungen in etwa mit den Ergebnissen der IFES-Führungskräftebefragung für die AK Wien.

Verhinderung von Mitbestimmung am Arbeitsplatz

In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten räumt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG - § 40) in Österreich die Möglichkeit ein, einen Betriebsrat zu gründen bzw. zu wählen. Seine Aufgabe ist es u. a., als Kollektivorgan die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung zu vertreten und innerbetriebliche sozialpartnerschaftliche Lösungen, etwa in Form von Betriebsvereinbarungen, zu erarbeiten. Zwar ist Österreich in der Vehemenz von Betriebsratsverhinderungen noch entfernt von Praktiken wie in den USA, wo der US-Konzern Amazon laut Medienberichten Überwachungs- und Wärmebildkameras zur Leistungskontrolle und zur Verhinderung der Organisation eines Betriebsrats angewandt hat. Aber auch hierzulande zeigt sich eine Verschärfung des Tons im Arbeitsleben. Und die Angriffe auf Arbeitnehmer:innen, die einen Betriebsrat gründen wollen, mehren sich, wie die jüngste Untersuchung von IFES und weitere Beispiele, wie etwa dieses hier, zeigen.

Versuche, gewerkschaftliche Organisierung zu verhindern bzw. die Arbeit von Betriebsrät:innen zu erschweren oder zu schwächen, können mit dem Begriff „Union Busting“ beschrieben werden (Gewerkschaften bekämpfen – systematisches Vorgehen gegen gewerkschaftliche Interessenvertretungen). Dazu können beispielsweise die Einschüchterung von Beschäftigten, die Benachteiligung von gewerkschaftlich engagierten Personen oder der Einsatz von darauf spezialisierten Beratungsunternehmen gehören.

Unterschiede in der Kommunikation

Mit kommunikativen Herausforderungen sehen sich auch bestehende Körperschaften konfrontiert. Zwar wird die Erreichbarkeit des Betriebsrates von den Beschäftigten durchwegs positiv bewertet. In den bevorzugten Kommunikationskanälen offenbaren sich Unterschiede nach Geschlecht und Alter. Allen gemeinsam ist, dass persönliche Gespräche die bevorzugte Form der Kontaktaufnahme darstellen. In der Tendenz suchen weibliche und jüngere Beschäftigte allerdings öfter den indirekten Draht zum Betriebsrat via Mail, während männliche und ältere Beschäftigte überdurchschnittlich häufig das persönliche Gespräche suchen. Das ist vor allem deshalb relevant, weil Betriebsratsarbeit stark vom direkten Kontakt zu den Beschäftigten lebt, gleichzeitig aber auch für die Mitglieder des Betriebsrats besonders zeitaufwändig ist. Und Zeit ist ein knappes Gut in der Betriebsratsarbeit.

Schwierigkeiten bei der Nachfolge

Herausforderungen ergeben sich auch in puncto Betriebsratsnachfolge. Unter den Betriebsrät:innen ist die Bereitschaft zur Weiterarbeit zwar grundsätzlich hoch. Rund die Hälfte der befragten oberösterreichischen Betriebsrät:innen kann sich eine erneute Kandidatur „ganz sicher“ vorstellen. Ein weiteres Drittel eher schon – hier ist möglicherweise noch etwas Überzeugungsarbeit zu leisten. Jede:r Elfte kann sich eine Wiederkandidatur eher oder sicher nicht vorstellen.

Für jene Betriebsrät:innen, die sich keine erneute Kandidatur vorstellen können, ist Pensionierung der häufigste Grund. 51 Prozent nennen diesen Faktor. Danach folgen Zeitprobleme mit 39 Prozent, die vor allem nicht freigestellte Betriebsrät:innen betreffen. Auch bei den Beschäftigten zeigt sich: Für viele ist zwar eine Kandidatur aktuell nicht vorstellbar, ein Drittel zieht sie aber ganz grundsätzlich schon in Erwägung. Rund sechs von zehn jener, die sich eine Kandidatur nicht vorstellen können, wurden bisher noch nie gefragt. Weitere Hürden sind Zeit, fehlendes Wissen und die Sorge, durch eine Kandidatur exponiert zu sein.

Fazit

Die Ergebnisse machen zweierlei deutlich: Betriebsrät:innen genießen hohe Anerkennung und gelten für die große Mehrheit als wichtig. Zugleich braucht es gezielte Unterstützung, damit betriebliche Mitbestimmung auch künftig stark bleibt – durch Information, gezielte Ansprache potenzieller Kandidat:innen und Rahmenbedingungen, die Betriebsratsarbeit ermöglichen. Weiters braucht es ein klares Bekenntnis zur betrieblichen Mitbestimmung sowie einen wirksameren Schutz für jene Beschäftigen, die sich für die Interessen ihrer Kolleg:innen engagieren und im Vorstadium einer Betriebsratsgründung sind. Denn Betriebsrät:innen sind ein sozialer Stabilitätsfaktor im Betrieb und sichern wirtschaftlichen Erfolg und nachhaltige Unternehmensentwicklung.

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