Änderungen der Schwer­arbeits­pension – eine frauen­politische Analyse

08. Juli 2026

Frauen erhalten in Österreich nach wie vor deutlich weniger Alterspension als Männer. Der sogenannte „Gender Pension Gap“ schließt sich nur in winzigen Schritten. Doch neben der Höhe des Pensionseinkommens sind Frauen auch beim Zugang zu vorzeitigen Alterspensionen benachteiligt – ein Thema, das mit der schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsalters immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seit diesem Jahr werden Pflegeberufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, als Schwerarbeit anerkannt. Doch wie sehr profitieren Frauen tatsächlich von dieser Maßnahme? Diese Frage stellen wir uns anlässlich des bevorstehenden österreichweiten Equal Pension Days am 9. August.

Der Gender Pension Gap wird kaum kleiner!

Der österreichweite Gender Pension Gap beträgt aktuell 39,39 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist das nur eine minimale Verbesserung um 0,4 Prozentpunkte. Konkret bedeutet das: Frauen erhalten durchschnittlich 1.614 Euro Pension pro Monat – ganze 1.050 Euro weniger als Männer, die auf 2.664 Euro monatlich kommen.

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Die Gründe sind bekannt: Frauen verdienen im Schnitt weniger, ihre Erwerbskarrieren sind oft von Teilzeitphasen und Unterbrechungen geprägt. Zudem weisen Frauen häufiger Versicherungslücken als Männer auf. Das wirkt sich langfristig negativ auf ihre Pension aus.

Vorzeitige Alterspensionen: Theoretisch möglich, praktisch unerreichbar?

Mit der Anhebung des Frauenpensionsalters werden vorzeitige Alterspensionen auch für Frauen relevant. Doch die Hürden bleiben hoch: Bei der Korridorpension (ab 2030) und der Langzeitversicherungspension (ab 2028) sind die Abschläge von 5,1 Prozent bzw. 4,2 Prozent pro Jahr erheblich, besonders angesichts der ohnehin niedrigen Frauenpensionen. Die Langzeitversicherungspension verlangt 540 Beitragsmonate, was für viele Frauen kaum erreichbar ist. Auch die Schwerarbeitspension setzt diese lange Versicherungszeit voraus, bietet aber vergleichsweise niedrigere Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr. Mit der Anerkennung von Pflegeberufen als Schwerarbeit ab 1.1.2026 sollte diese Pension für Frauen leichter zugänglich sein. Doch ist das wirklich der Fall?

Pflegeberufe und Schwerarbeit: Was hat sich geändert?

Die aktuelle Änderung der Schwerarbeitsverordnung soll hinsichtlich der Lebensrealität von Frauen, insbesondere in Pflegeberufen, betrachtet werden. Ziel ist es, die tatsächlichen Verbesserungen für Frauen durch die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit zu analysieren.

Die Verordnung definiert Pflegeberufe als „Tätigkeiten unter körperlich und psychisch besonders belastenden Bedingungen“, darunter fallen Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Bei überwiegenden Verwaltungstätigkeiten hingegen liegt keine Schwerarbeit vor.

Neu ist: Für Pflegeberufe reicht künftig ein Nachweis von 12 Tagen Schichtdienst pro Monat, um einen Schwerarbeitsmonat zu erwerben. Bisher waren 15 Tage erforderlich.

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Die Gesetzesänderung verankert nun ausdrücklich, dass Teilzeitkräfte mit mindestens 20 Stunden pro Woche mit überwiegend Tätigkeiten an Patient:innen berücksichtigt werden. Das kommt vor allem Frauen zugute, die den Großteil der (Teilzeit-)Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen ausmachen.

Die Hürden bleiben trotzdem hoch

Trotz der Neuerungen bleibt die Schwerarbeitspension kaum erreichbar: In den letzten 20 Jahren müssen mindestens 120 Schwerarbeitsmonate nachgewiesen werden. Wer nicht im Schichtdienst arbeitet, muss mindestens 15 Tage pro Monat Schwerarbeit leisten. Auch Teilzeitkräfte müssten an mehr als 15 Tagen im Monat mindestens 4 Stunden täglich arbeiten. Viele Teilzeitbeschäftigte erfüllen ihr Stundenausmaß jedoch an weniger Tagen und erreichen so die erforderliche Anzahl an Schwerarbeitstagen weiterhin nicht.

Für Schichtdienste reichen zwar 12 Tage, doch ist unklar, was als „Schicht“ gilt. Die Erläuterungen deuten auf eine 12-Stunden-Schicht hin. Ein sehr hohes Stundenausmaß, das für viele Frauen in Teilzeit nicht realistisch ist: 2025 waren rund 43 Prozent der im Gesundheits- und Sozialwesen unselbstständig teilzeitbeschäftigten Frauen mit weniger als 25 Wochenstunden tätig. Bei Männern in Teilzeit waren es nur 35 Prozent, allerdings gibt es insgesamt wesentlich weniger Männer in der Branche.

Die Voraussetzung von 540 Versicherungsmonaten bleibt bestehen. Da die Ausbildung erst ab 17 Jahren begonnen werden kann, ist der Antritt der Schwerarbeitspension frühestens mit 62 Jahren möglich, selbst bei durchgehender Erwerbstätigkeit. Frauen erreichen die erforderlichen 45 Versicherungsjahre ohnehin deutlich seltener: Im Jahr 2025 schafften laut PVA lediglich 6.097 Frauen unter den Neuzugängen die notwendigen 540 Versicherungsmonate. Das entspricht nur etwa einem Fünftel der weiblichen Zugänge. Bei den Männern waren es hingegen 21.943, was immerhin 53 Prozent der männlichen Neuzugänge 2025 ausmachte.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung – aber noch lange kein Ziel

Die Änderungen der Schwerarbeitsverordnung sind ein wichtiger Schritt. Wie viele Frauen tatsächlich profitieren, hängt maßgeblich davon ab, wie der Begriff „Schichtdienst“ künftig definiert wird und wie die Gerichte diese Bestimmung auslegen. Nur eine klare und praxisnahe Regelung kann sicherstellen, dass die Lebensrealität von Frauen in Pflegeberufen angemessen berücksichtigt wird!

Was jetzt zu tun ist

Nur mit entschlossenen Schritten und klaren Regelungen kann echte Gerechtigkeit für Frauen im Pensionssystem erreicht werden. Für faire Frauenpensionen braucht es ein Maßnahmenbündel:

  • Faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern und eine soziale Infrastruktur, die sich an den Realitäten der arbeitenden Menschen orientiert (Sicherstellung ausreichender Angebote an Kinderbildung und -betreuung sowie mobiler und stationärer Pflegeeinrichtungen).
  • Neubewertung bzw. Aufwertung von typischen Frauenbranchen und -berufen
  • Bessere Berücksichtigung von unbezahlter Arbeit bei der Pensionsberechnung (Anhebung der Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten, faire Lösung für Teilzeitbeschäftigte).
  • Umfassende Aufklärungsarbeit und gezielte Informationskampagnen zum Thema „Frauen und Pensionen“.
  • Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für armutsfeste (Frauen-)Pensionen.

Hinsichtlich der Schwerarbeitspension ist erforderlich:

  • Klare Definition des Schichtbegriffs
  • Reduktion der erforderlichen 540 Gesamtversicherungsmonate
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