PVA-Gut­achten: oft respekt­los, in­trans­parent und falsch ent­schieden

20. März 2026

Die Begutachtung der Arbeitsfähigkeit oder des Pflegebedarfs durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist für Betroffene in Oberösterreich oft belastend und intransparent. Viele erleben den Prozess als willkürlich, besonders benachteiligte Gruppen wie Personen mit geringem Einkommen, ohne Matura oder eingeschränkten Deutschkenntnissen. Fehlende Berücksichtigung medizinischer Gutachten und unklare Kriterien führen zu Ablehnungen mit schwerwiegenden finanziellen und gesundheitlichen Folgen. Eine von der AK OÖ in Auftrag gegebene Studie von Foresight bestätigt strukturelle Mängel.  

Antrags- und Bewilligungspraxis in Österreich  

Im vergangenen Jahrzehnt wurden die Zugangskriterien für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen zunehmend verschärft. Dies erhöht das Risiko, dass Personen mit gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen, die oft keine realistische Chance auf eine Rückkehr ins Berufsleben haben, dennoch keine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension erhalten. 

Die Veränderungen spiegeln sich auch in den Antrags- und Zuerkennungszahlen wider, insbesondere in der Entwicklung der Zuerkennungsquoten von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen: Die Zahl der Anträge stieg ab 2021 wieder an, während die Zuerkennungen weiter fielen – 2024 mit 10.110 Fällen auf ein historisches Tief. Die Zuerkennungsquote sank von etwa einem Drittel (bis 2020) auf 25 % (2021) und 20,5 % (2024), was die restriktivere Handhabung deutlich macht. 

IP- / BUP*- Zuerkennungsquoten

201035,9 %
201134,8 %
201236,9 %
201337,4 %
201434,2 %
201528,2 %
201631,4 %
201730,7 %
201828,2 %
201930,1 %
202033,3 %
202125,0 %
202222,0 %
202322,1 %
202420,5 %
Quelle: PVA 2025, auf Anfrage; österreichweit; *Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen


Rahmenbedingungen der Untersuchung bzw. Mitnahme einer Begleitperson 

Bei Anträgen auf Pflegegeld erfolgte die Untersuchung in rund acht von zehn Fällen (81 %) in den eigenen vier Wänden, bei Pensionsanträgen sind es nur 45 Prozent. 

Antragsteller:innen auf Pflegegeld berichten zum Teil über unangekündigte Begutachtungen zuhause. Diese werden als große Belastung beschrieben. Bei Anträgen auf Pflegegeld berichten 9 Prozent der Antragsteller:innen, dass eine Begleitperson nicht erwünscht oder verboten war. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension berichteten dies sogar 30 Prozent.  

© A&W Blog


Erfahrungen und Eindrücke aus der Untersuchung  

Sieben von zehn (70 %) Antragsteller:innen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bezeichnen die Untersuchung als wenig (35 %) oder gar nicht respektvoll (35 %). Bei Anträgen auf Pflegegeld sind es mit 42 Prozent etwas mehr als vier von zehn, die diesen Eindruck haben (27 % wenig respektvoll, 15 % gar nicht respektvoll). Betroffene berichten, dass ihre Probleme und Nöte nicht ernst genommen wurden und sie sich während der Untersuchung in ihrer Würde verletzt fühlten. Sie konnten ihre Probleme nicht erklären oder einbringen, wurden von den Gutachter:innen der Simulation ihrer Erkrankung beschuldigt oder eingeschüchtert und ihnen wurde Angst gemacht. 

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Die Berichte der Interviewpartner:innen bestätigen die negativen Erfahrungen: Sie beschreiben fehlendes Interesse, fehlende Empathie und kurze, sachliche Begutachtungen ohne Raum für Rückfragen oder Erklärungen. Viele erlebten das Verhalten der Gutachter:innen als respektlos – mit unfreundlichem, teils herabwürdigendem Ton, unangemessenen Fragen oder der Unterstellung, ihre Erkrankung vorzutäuschen. Pflegegeldwerber:innen berichten zudem von Aufforderungen, intime Vorgänge wie Duschen oder Toilettengang vorzuführen, was große Belastung verursacht. 

Ferdinand Gruber (Name geändert), der eine schwere COVID-Erkrankung nur knapp überlebt hat und nach monatelanger Behandlung im Krankenhaus nicht mehr selbst gehen kann, berichtet über die Begutachtung im Rahmen der Überprüfung des PG durch die PVA: 

„Dann hat sie (PVA-Gutachterin) gesagt, ja, ich muss jetzt duschen gehen mit ihr. Wie das geht? Sage ich, ich kann nicht duschen gehen alleine. Sage ich, wenn es mich hinprackt, sie bringen mich überhaupt nicht mehr auf. Ich habe 100 Kilo, das geht nicht. Na, probieren wir es, sage ich, ich probiere es sicher nicht. Dann hat sie reingeschrieben, duschen verweigert. […] Ja, und dann aufs Klo. Habe ich gesagt, ich muss nicht auf das Klo und das Aufstehen ist jedes Mal eine Prozedur für mich. Ich möchte das nicht machen und ich traue es mich auch nicht zu machen. Ja. Und dann habe ich den Bescheid gekriegt, dass das Pflegegeld restlos gestrichen ist.“ 

Berücksichtigung eigener Befunde 

Fast alle Antragsteller:innen brachten eigene Befunde mit (96 % bei IP/BU, 89 % bei PG), diese wurden aber selten vollständig berücksichtigt (IP/BU: 8 %, PG: 18 %). Die Kriterien der Gutachten sind den meisten unklar. Viele berichten, dass ihre Angaben ignoriert, selektiv gewertet oder entwertet wurden – teils ohne erneute Untersuchung. Fachgutachten werden ersatzlos storniert, Schlussfolgerungen als unverständlich oder falsch empfunden, empfohlene Pflegestufen unbegründet herabgesetzt. Die Untersuchungssituation wird überwiegend negativ erlebt.  

So erzählt eine Betroffene, die ihren psychisch und physisch beeinträchtigten Sohn pflegt, von der PVA-Begutachtung zum Pflegegeldantrag: 

„Der letzte Antrag, den ich gestellt habe, war die Begutachtung durch die PVA, ergab Pflegegeldstufe 2. Und dann ist das vom Chefarzt korrigiert auf Pflegestufe 0. […] Ja, also ich habe das einfach nicht verstanden, ja.“ 

Sozial und kulturell bedingte Unterschiede in Begutachtungserfahrungen  

Der Prozess der Antragstellung und Begutachtung wird von den Befragten unterschiedlich wahrgenommen, abhängig von ihren gruppenbezogenen Merkmalen. 

Frauen und Antragsteller:innen aus benachteiligten Gruppen – wie Arbeitslose, Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen, Personen ohne Matura oder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen – erleben den Begutachtungsprozess der PVA deutlich negativer. Sie berichten häufiger von unzutreffenden Diagnosen, unklaren Kriterien und mangelnder Berücksichtigung eigener Befunde und der Krankengeschichte. Viele fühlen sich nicht ernst genommen, respektlos behandelt oder unter Stigmatisierung, etwa durch Verdacht auf Simulierung. Insbesondere Frauen und Personen mit geringen Deutschkenntnissen schildern Würdeverletzungen und Kommunikationsschwierigkeiten. 

Auch Pflegegeldwerber:innen in prekären Verhältnissen erleben die Begutachtung als undurchsichtig und wenig empathisch. Sie beschreiben die Diagnosen im Gutachten häufiger als unzutreffend (77 %) und die Kriterien als unklar (72 %). Eigene Befunde werden seltener berücksichtigt (45 %). Die Untersuchung wird als wenig respektvoll empfunden (59 %) und die Gutachter:innen zeigen wenig Interesse an ihren Problemen (24 %). Sie fühlen sich häufiger in ihrer Würde verletzt (43 %) und berichten von Unterstellungen, die Erkrankung zu simulieren (29 %) sowie Einschüchterungen (34 %). Die Ergebnisse deuten auf strukturelle Benachteiligungen hin. 

Enttäuschte Erwartungen und Folgen des Antragsausgangs 

Nach abgelehnten Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension verschlechterte sich bei 62 % die finanzielle und gesundheitliche Situation. 44 % mussten sich beim AMS melden, 23 % weiterarbeiten, 22 % konnten keine Reha absolvieren. Bei abgelehnten Pflegegeldanträgen übernahmen bei 71 % Angehörige die Pflege, 43 % griffen auf Ersparnisse zurück, 39 % berichteten von gesundheitlicher Verschlechterung, 27 % konnten keine professionelle Hilfe bezahlen. Viele fühlen sich gezwungen, trotz fehlender Arbeitsfähigkeit zu arbeiten oder sich zu bewerben, was zu Existenzängsten führt. Pflegegeld-Ablehnungen führen zudem zu familiärer Überlastung, sozialer Abhängigkeit und eingeschränktem Zugang zu weiteren Leistungen wie Mitversicherung oder Heimplatz (ab Pflegestufe 4). Die Betroffenen erleben die PVA oft als undurchsichtig und unflexibel, was das Vertrauen in das Sozialsystem untergräbt. 

Strukturelle Probleme im PVA-Begutachtungsprozess in Oberösterreich  

Die Studienergebnisse zeigen strukturelle Probleme im Begutachtungsprozess der PVA in Oberösterreich. Ökonomisch benachteiligte Menschen erleben den Begutachtungsprozess signifikant negativer. Es fehlen systematische Berücksichtigungen aller Befunde sowie der Krankengeschichte, und die Sichtweise der Antragsteller:innen wird oft nicht umfassend erfasst. Unzutreffende Diagnosen und mangelnde Transparenz der Begutachtungsergebnisse verschärfen die Situation. Die Antragsteller:innen fühlen sich von der PVA oft im Stich gelassen, was zu einem Legitimationsverlust der PVA als sozialstaatliche Einrichtung führen kann. Es braucht dringend eine standardmäßige Aufklärung der Antragsteller:innen über ihre Rechte und Möglichkeiten (z. B. Mitnahme Begleitperson) im Rahmen der Antragstellung sowie eine eigenständige, von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, die für die zuständigen Versicherungsträger arbeitet und die Gutachten auf Basis allgemein verbindlicher Richtlinien erstellt. 

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