Energiegemeinschaften in Österreich: Weiter­entwicklung eines Erfolgs­modells

21. Mai 2026

Energiegemeinschaften haben sich in Österreich innerhalb weniger Jahre zu einem zentralen Element der Energiewende entwickelt. Sie ermöglichen Bürger:innen, Gemeinden und Betrieben eine aktive Rolle im Energiesystem und schaffen ökologische, wirtschaftliche und soziale Mehrwerte. Dank geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen eröffnen sich weitere zusätzliche Möglichkeiten, die gerade im Zuge neuerlich steigender Energiepreise ein interessanter Weg für Haushalte sein können, ihre Stromkosten selbst in die Hand zu nehmen. Gleichzeitig steht das Modell aber auch vor mehreren Herausforderungen, weshalb es eine Weiterentwicklung hin zu aktiven, systemdienlichen Energiegemeinschaften braucht.

Ein dynamisches Erfolgsmodell der Energiewende

Energiegemeinschaften ermöglichen es, erneuerbare Energie gemeinschaftlich zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen. Damit verschieben sie die Rolle von Konsument:innen hin zu aktiven Teilnehmer:innen im Energiesystem und stärken die dezentrale Organisation des Energiesystems. Dabei können auch Haushalte ohne eigene PV-Anlage mittels Energiegemeinschaften erneuerbare Energie gemeinschaftlich nutzen und am lokalen Stromaustausch teilnehmen.

In Österreich haben sich Energiegemeinschaften seit ihrer Einführung im Jahr 2021 besonders dynamisch entwickelt. Innerhalb weniger Jahre sind Tausende Projekte entstanden, die mittlerweile flächendeckend verbreitet sind.

Diese Entwicklung ist kein Zufall. Österreich hat früh klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen sowie reduzierte Netzentgelte und Abgaben für den Stromverbrauch innerhalb von Energiegemeinschaften im Lokal- und Regionalbereich eingeführt. Dadurch zählt Österreich heute im europäischen Vergleich zu den Vorreitern bei der Umsetzung gemeinschaftlicher Energielösungen.

Energiegemeinschaften finden sich über das gesamte Bundesgebiet hinweg, mit Schwerpunkten in ländlich geprägten Regionen Niederösterreichs und Oberösterreichs, wo günstige Rahmenbedingungen für PV-Erzeugung bestehen und dies besonders zur Verbreitung von Energiegemeinschaften beiträgt.


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Vielfältige Vorteile für Teilnehmer:innen und Gesellschaft

Energiegemeinschaften schaffen eine Reihe von positiven Effekten, sowohl für die Teilnehmer:innen als auch das gesamte Energiesystem:

  1. Kostenvorteile für Teilnehmer:innen: Durch gemeinsame Nutzung lokal erzeugter Energie können Stromkosten reduziert werden, insbesondere durch geringere Netzentgelte und Abgaben.
  2. Stärkung regionaler Wertschöpfung: Investitionen in erneuerbare Energie bleiben in der Region und fördern lokale Wirtschaftskreisläufe.
  3. Beteiligung an der Energiewende: Auch Haushalte ohne eigene Erzeugungsanlage können aktiv teilnehmen und von erneuerbarer Energie profitieren.
  4. Aufbau sozialer Strukturen: Energiegemeinschaften fördern Kooperation, Austausch und gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse auf lokaler Ebene.
  5. Anreize zur Netzentlastung: Energiegemeinschaften schaffen Anreize, erneuerbare Erzeugung und Verbrauch regional stärker aufeinander abzustimmen. Dies kann dazu beitragen, Netzbelastungen zu reduzieren und die Integration erneuerbarer Energie effizienter zu gestalten.

Damit leisten Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zu einer breiter getragenen und demokratischeren Energiewende. Gleichzeitig ermöglichen sie es, sich gerade in Zeiten möglicher steigender Energiepreise selbst bis zu einem gewissen Grad gegen Strompreiserhöhungen abzusichern. Durchschnittlich liegen die Kosten pro Kilowattstunde Strom in einer Energiegemeinschaft um 2 bis 3 Cent netto unter den derzeit am Markt verfügbaren günstigsten Stromvertragsangeboten. Häufig werden die Preise in Energiegemeinschaften auch über mehrere Jahre festgeschrieben und schützen daher vor Preissteigerungen. Dass diese günstigen Preise vor allem aufgrund der geringeren Netzentgelte zustande kommen und nicht durch den günstigen Verkauf erneuerbarer Energien and die Mitglieder, trübt das Bild allerdings ein wenig.

Neue Möglichkeiten durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das im Dezember 2025 nach zähen Verhandlungen endlich in Kraft getreten ist, wurde die Rolle von Energiegemeinschaften weiter gestärkt und die Rahmenbedingungen wurden weiterentwickelt. Neben klassischen Energiegemeinschaften werden künftig auch flexiblere Formen wie Peer-to-Peer-Modelle ermöglicht. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass kein Verein oder vergleichbare Organisationsformen gegründet werden müssen, sondern Verträge direkt zwischen zwei Vertragspartnern abgeschlossen werden können. Zum Beispiel wird es ab Oktober 2026 möglich sein, dass ein Haushalt mit einer PV-Anlage am Dach einfach einen Vertrag mit dem Nachbarhaus über den Strombezug abschließt. Ebenfalls geändert hat sich, dass Gebietskörperschaften, wenn sie an einer gemeinsamen Energienutzung teilnehmen, verpflichtet sind, schutzbedürftige Haushalte im besonderen Maße die Teilnahme zu ermöglichen und einen Teil der erzeugten Energie für diese bereitzustellen. Damit soll die Teilnahme an Energiegemeinschaften für diese Haushalte, für die eine Teilhabe sonst oft schwer möglich ist, erleichtert werden.

Darüber hinaus wurde im ElWG der Einsatz von Speichern, insbesondere Batterien, rechtlich klarer geregelt und somit erleichtert, wodurch es künftig zu einer besseren Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch kommen soll.

Erfolgsmodell mit strukturellen Herausforderungen

Trotz der positiven Entwicklung zeigen sich weiterhin strukturelle Herausforderungen, die für die zukünftige Rolle von Energiegemeinschaften entscheidend sind.

Die Wirtschaftlichkeit basiert derzeit in wesentlichen Teilen auf regulatorischen Vorteilen wie reduzierten Netzentgelten und Abgabenbefreiungen. Neue Entwicklungen wie dynamische Netzentgelte, zum Beispiel der neue Sommer-Nieder-Arbeitspreis bei den Netztarifen, reduzieren den relativen Vorteil von Energiegemeinschaften jedoch, wodurch bestehende Geschäftsmodelle unter Druck geraten.

Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass viele Energiegemeinschaften aktuell noch als rein bilanzielle Abrechnungsmodelle funktionieren. Die Aufteilung von Strom erfolgt rechnerisch, ohne dass Erzeugung und Verbrauch aktiv aufeinander abgestimmt werden. Dadurch bleibt der Beitrag zur tatsächlichen Entlastung der Stromnetze bislang begrenzt, obwohl genau darin ein wesentliches energiepolitisches Ziel von lokalen und regionalen Energiegemeinschaften läge. Häufig fehlt es an technischen Voraussetzungen (z. B. Echtzeitdaten) oder automatisierten Steuerungsmöglichkeiten, um tatsächliche Lastverschiebungen zu erreichen.

Von bilanzieller Abrechnung zu aktiver Steuerung und erhöhtem Eigenverbrauch

Damit Energiegemeinschaften ihr Potenzial nutzen können, müssen sie sich weiterentwickeln und zunehmend von passiven, rein bilanziellen Abrechnungsmodellen hin zu aktiv gesteuerten Einheiten im Energiesystem entwickeln.

Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch durch:

  1. aktive Lastverschiebung
  2. Einsatz von Speicherlösungen
  3. Nutzung von Forecasting-Modellen zur Prognose von Erzeugung und Verbrauch
  4. Live-Monitoring und datenbasierte Steuerung in Echtzeit

Durch diese Instrumente können Energiegemeinschaften Überschüsse aus lokaler Stromerzeugung besser nutzen und gleichzeitig zur Stabilisierung des Stromsystems beitragen.

Eine solche Weiterentwicklung verbessert nicht nur die Wirtschaftlichkeit für die Teilnehmer:innen durch einen erhöhten Eigenversorgungsgrad, sondern schafft auch einen Mehrwert für das gesamte Energiesystem.

Fazit: Potenzial nutzen und weiterentwickeln

Energiegemeinschaften haben sich in Österreich in kurzer Zeit als wichtiger Bestandteil der Energiewende etabliert und zeigen, wie erneuerbare Energie dezentral und gemeinschaftlich organisiert werden kann. Die große Verbreitung, eine aktive Community sowie eine vielfältige Betreiberlandschaft unterstreichen den Erfolg dieses Modells.

Gleichzeitig wird deutlich, dass ihr volles Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist. Die Wirtschaftlichkeit ist stark von regulatorischen Rahmenbedingungen abhängig, während der Beitrag zur aktiven Systemintegration bislang begrenzt bleibt.

Die Voraussetzungen dafür, dass sich Energiegemeinschaften weiterentwickeln, sind jedoch vorhanden. Technisches Know-how, digitale Infrastruktur und neue rechtliche Möglichkeiten bieten eine solide Grundlage. Entscheidend wird sein, Energiegemeinschaften stärker als aktive und systemdienliche Akteure im Energiesystem zu etablieren und die Abstimmung zwischen Erzeugung, Verbrauch und Speicherung zu verbessern. Gerade jetzt, wo sich unser Energiesystem erneut im Umbruch befindet, sollte das Potenzial, das Energiegemeinschaften bieten können, besser genutzt werden. Dazu müssen die Konsument:innen jedoch auch über ihre Möglichkeiten informiert werden. Eine gute Anlaufstelle ist dabei die Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften, die Informationen über Energiegemeinschaften in der Nähe gibt. So kann sich jeder und jede einfach informieren, wo und wie eine aktive Teilnahme an unserem immer dezentraler werdenden Energiesystem möglich ist und gleichzeitig seine bzw. ihre Energiekosten selbst in die Hand nehmen.

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