Der Kommissionsvorschlag für den neuen EU-Budgetrahmen verteilt Geld und Macht neu: Unter dem Motto „Für ein stärkeres Europa“ wird die Finanzierung vor allem für die Militarisierung ausgeweitet, während Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit das Nachsehen haben. Auch die Geschlechtergleichstellung kommt zu kurz. Die anstehenden Verhandlungen sollen für substanzielle Verbesserungen für die Gleichstellung der europäischen Frauen genutzt werden.
Rückschritte durch Neuausrichtung
Auch wenn sich die EU-Kommission damit rühmt, durch einen neuartigen Ansatz Geschlechtergleichstellung als „horizontales Prinzip“ im Budget etabliert zu haben, zeigt ein genauer Blick auf den Budgetentwurf, dass vielmehr mit deutlichen Rückschritten zu rechnen ist.
Die Schwerpunkte verschieben sich deutlich: Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und Sicherheit prägen den neuen Finanzrahmenvorschlag. Soziale Prioritäten rücken hingegen weit nach hinten und deren Anteil am Budget sinkt deutlich. Geschlechtergleichstellung verschwindet sogar gänzlich als Priorität. Diese Neuausrichtung droht bestehende Geschlechterungleichheiten zu verfestigen und Fortschritte bei Gleichstellung und sozialer Infrastruktur zu untergraben.
Ziele und Gelder für Gleichstellung werden gestrichen
Ziele für Gleichstellung verschwinden großteils aus den Budgetprogrammen. Da die EU-Regeln vorsehen, dass Gelder nur auf Basis klar definierter Ziele zugeteilt werden können, bedeutet das wohl auch weniger Geld für Gleichstellungspolitik. Ein Blick auf das Verordnungspaket zum EU-Budget zeigt, dass für Programme innerhalb der EU nur Teile von zwei EU-Programmen überhaupt Gleichstellungsziele definieren: CERV+ und Daphne vom Programm AgoraEU nennen Gleichstellung, Frauenrechte bzw. Gewaltschutz als ein Ziel unter mehreren, ebenso wie der Europäische Forschungsraum (EFR) des Programms Horizon Europe. Gemeinsam machen diese Programmteile jedoch nur 1 Prozent des ordentlichen Haushalts aus. Es ist aber keinesfalls sichergestellt, dass diese geringen Summen auch tatsächlich in Gleichstellung investiert werden, da das Geld flexibel unter den konkurrierenden Zielen aufgeteilt werden kann.
Zweckgebundene Mittel für Gleichstellung fehlen völlig im EU-Budgetvorschlag. Nur für externe Aktivitäten (Global Europe) gelten Gleichstellungsziele für das ganze Programm.
Auch die ausreichende Finanzierung von Institutionen, die Gleichstellungsarbeit unterstützen, ist zentral. Das Europäische Institut für Gleichstellung (EIGE) gehört schon jetzt zu den EU-Agenturen mit dem geringsten Budget. Wie viel die einzelnen Agenturen im kommenden Finanzrahmen bekommen, veröffentlicht die EU-Kommission mit Ausnahme von Frontex and Europol, deren Budgetanteile am gesamten Budget für Agenturen von 21 Prozent auf 65 Prozent steigen, jedoch nicht.
Gender Tracking: Erbsenzählerei, wo nichts zu zählen ist
Gleichstellung wird nicht mehr als Ausgangspunkt für Budgetplanung verstanden, sondern als Kategorie für die Berichterstattung. Ein technokratisches „Gender Tracking“ soll Ausgaben auf einer dreiteiligen Skala erfassen: Ein Score von 2 wird definiert mit Gleichstellung als Hauptziel der Maßnahme, ein Score von 1 mit Gleichstellung als ein Ziel, aber nicht das Hauptziel, und Score 0 für Maßnahmen, die keinen Effekt auf Gleichstellung haben.
Die Anwendung des Trackings ist zum Teil – wohl angesichts fehlender Gleichstellungsziele – äußerst skurril: Gebäuderenovierungen (u. a. für Care-Einrichtungen) zur Erhöhung der Energieeffizienz sollen als Score-2-Ausgaben gezählt werden, ohne eine nachvollziehbare Wirkung auf Gleichstellung zu haben.
Gute Grundlagen, die nicht genutzt werden
Die Voraussetzungen für wirksame Gleichstellungspolitik auf EU-Ebene wären durchaus gegeben. Der EU-Fahrplan für Frauenrechte der Europäischen Kommission, der von anderen EU-Institutionen und allen Mitgliedstaaten unterstützt wurde, formuliert detaillierte Gleichstellungsziele und die Haushaltsordnung verpflichtet die Kommission explizit, eine geeignete Gender-Mainstreaming-Methode im Budget anzuwenden. Dabei sollten Ausgaben auf Basis von vorab definierten Zielen geplant werden.
Gute Praxis zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in einzelnen Programmen (wie bspw. beim Europäischen Sozialfonds) werden nicht mehr fortgeführt. Während andere horizontale Prinzipien wie Klimaschutz und Biodiversität sowie Soziales mit klaren Anwendungsbereichen, Mindestquoten und teilweise „Do no harm“-Prinzipien unterlegt sind, bleibt der Gender-Grundsatz bei Weitem am schwächsten verankert, obwohl der Europäische Rechnungshof bereits in der Vergangenheit Veränderungen eingefordert hat.
Vereinfachung und Flexibilisierung auf Kosten der Gleichstellung
Der geplante National and Regional Partnership Plan (NRPP) ist eines der zentralen Elemente des neuen EU-Budgets und enthält fast die Hälfte (44 Prozent) aller Mittel. Er bündelt mit dem Ziel der Vereinheitlichung die Gelder für Mitgliedsstaaten, wie Kohäsions-, Regional-, Agrar- und Fischereipolitik, sowie große Teile der Migrations- und Sicherheitsfinanzierung in einem einzigen Instrument. Gerade wegen seiner Größe und strategischen Bedeutung wäre der Fonds eine enorme Chance gewesen, Geschlechtergleichstellung systematisch zu verankern. Diese Chance wird im aktuellen Entwurf verpasst.
Um künftig flexibel auf Krisen reagieren zu können, wird es möglich sein, finanzielle Mittel innerhalb des Fonds frei zu verschieben. Diese neue Flexibilität gilt jedoch nicht in allen Bereichen. So sind im NRPP Budgetuntergrenzen für „Sicherheitsausgaben“, Agrarpolitik, strukturschwache Regionen, nicht aber für Gleichstellungspolitik reserviert.
Länderspezifische Empfehlungen: Aufrüstung für alle
Die Verwendung der Mittel des neuen NRPP sollen eng mit den länderspezifischen Empfehlungen (Country-Specific Recommendations, CSRs) im Rahmen des Europäischen Semesters verknüpft werden. Künftig sollen Fortschritte bei EU-Prioritäten und die Umsetzung der CSRs maßgeblich beeinflussen, wofür Mitgliedstaaten ihre nationalen Budgetanteile einsetzen dürfen. Die EU-Kommission hat das letzte Wort, da sie die Pläne genehmigen muss.
Besonders eklatant ist der Einfluss dadurch, dass die Kommission letzten Sommer alle Mitgliedstaaten in den CSRs zu höheren Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit aufgerufen hat. Wenngleich eine Ausnahmeregelung für Rüstungsausgaben bis 2028 vor einer direkten zusätzlichen Kürzungsverpflichtung schützt, führen der allgemeine Konsolidierungsdruck und die mittelfristige Mittelkonkurrenz trotzdem zu einer Einschränkung der nationalen Budgetspielräume. Die Zahl der CSRs zur Förderung der Geschlechtergleichstellung wurde im Zeitverlauf geringer. Es fällt auf, dass Maßnahmen, die vor allem Frauen zugutekommen, zuletzt primär ökonomisch begründet werden. Im Falle Österreichs soll die Kinderbetreuung etwa ausgebaut werden, um die insgesamt geleisteten Stunden in der Volkswirtschaft und die Vollzeitarbeit von Frauen zu erhöhen. Für die Hälfte der Mitgliedsstaaten wird in den nationalen Empfehlungen kein Bezug auf Gleichstellungsaspekte genommen.
EU-Budget nicht nur eine Enttäuschung für Frauen
Die neue Priorisierung der EU-Kommission ist in vielerlei Hinsicht kritisch zu bewerten. Investitionen des Staates sollten im besten Fall dazu dienen, die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung zu fördern. Militärausgaben sind jedoch ein sehr schwaches Instrument dafür. Selbst die Wachstums- und Beschäftigungseffekte sind vergleichsweise gering, etwa im Vergleich zu wirkungsvolleren Investitionen in die öffentliche Infrastruktur oder zusätzlichen Mitteln für Kinderbetreuung und Pflege, die sich durch Beschäftigungszuwächse und höhere Steuereinnahmen großteils von selbst finanzieren.
Die Verteidigungsindustrie ist nach wie vor eine stark männerdominierte Branche. Entsprechend kommen die Beschäftigungseffekte von Militärausgaben überwiegend Männern zugute. Vergleichbare Programme für weiblich dominierte Branchen fehlen im EU-Budget. Auch hinsichtlich der Vermögensungleichheit ist die neue Priorisierung problematisch: Während ein Ausbau der öffentlichen Infrastruktur das öffentliche Vermögen erhöht und damit allen Bewohner:innen zugutekommt, steigern Militärausgaben vor allem private Vermögen in den Händen einiger weniger.
Perspektiven für Aufbesserung der Vorschläge
In den laufenden Verhandlungen zum EU-Budget 2028–2034 muss an folgenden Stellen nachgebessert werden:
- Gleichstellungsziele verbindlich im EU-Haushalt verankern: Gleichstellungsziele müssen in den Verordnungen der EU-Förderprogramme ausdrücklich festgeschrieben werden.
- Ausreichende Mittel für Gleichstellung sichern: Untergrenzen undZweckbindung von Geldern für Sozial-, Beschäftigungs- und Gleichstellungspolitik, damit diese nicht zu anderen politischen Prioritäten verschoben werden.
- Gender Mainstreaming im gesamten Budgetprozess verankern: Gleichstellungsystematisch in die Planung von Aktivitäten und Mitteleinsatz, Umsetzung, Monitoring und Evaluierung aller EU-Fonds integrieren.
- Fort- und Rückschritte richtig messen: Eine verbesserte Gender-Tracking-Methodik, belastbare Indikatoren auf der Basis konkreter Gleichstellungsziele und konsequent geschlechterdifferenzierte Daten können sichtbar machen, ob das Budget tatsächlich zur Gleichstellung beiträgt oder ihr schadet.
- Gleichstellung als strategische Investition in eine gute Zukunft begreifen: Geschlechtergerechtigkeit ist zentral für Frieden, Wohlstand, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt in Europa.
- Gleichstellungsrat: Analog zum von der EU verbindlich eingeführten Fiskalrat braucht es dringend einen unabhängigen, öffentlich finanzierten Gleichstellungsrat.
Allianzen aus Zivilgesellschaft und Forschung setzen sich auf EU-Ebene für die dringend nötigen Verbesserungen im nächsten EU-Budget ein. Ende März 2026 findet die Konferenz „Gender Budgeting im neuen EU-Budgetrahmen“ in Zypern statt.