Die ungleiche Aufteilung der Care-Arbeit zwischen Eltern beginnt bei der Elternkarenz, erstreckt sich über die Elternteilzeit und bleibt meist auch nach Trennungen bestehen. Das AK-Wiedereinstiegsmonitoring belegt die langfristig positiven Effekte von partnerschaftlicher Teilung auf die Beschäftigungsentwicklung von Frauen. Eine Umfrage unter Allein- und Getrennterziehenden hat nun gezeigt, dass gelebte Partnerschaftlichkeit von Beginn an auch nachhaltiges Potenzial für zufriedenstellende nachpartnerschaftliche Elternkooperation birgt.
Unbezahlte Care-Arbeit ist nach wie vor weiblich
Die aktuelle Zeitverwendungserhebung (2021/22) der Statistik Austria zeigt, dass in Paarhaushalten mit Kind(ern) rund zwei Drittel der Care-Arbeit von Frauen übernommen wird. Selbst wenn das Erwerbsausmaß der Frau gleich ist wie das des Partners, beträgt ihr Anteil an Kinderbetreuung noch 64 Prozent. Auch die Möglichkeit, zur Betreuung der Kinder eine Elternteilzeit zu vereinbaren, wird hauptsächlich von Frauen genutzt. Laut Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2025 sind in Österreich 75,3 Prozent der Frauen, aber nur 8,5 Prozent der Männer, die mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren leben, in Teilzeit beschäftigt. Wenn es aufgrund von Trennung keinen gemeinsamen Haushalt mehr mit dem zweiten Elternteil gibt, sind es in der Regel ebenfalls die Mütter, die den Großteil der Sorge- und Erziehungsarbeit übernehmen.In Österreich werden laut Statistik Austria rund 87 Prozent der Ein-Eltern-Haushalte mit Minderjährigen von Müttern geführt.
Die Weichen für die Teilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit werden innerhalb einer Familie meist schon früh gestellt. Bereits nach der Geburt eines Kindes zeigt sich beim Großteil der Eltern ein starkes Ungleichgewicht bei der Inanspruchnahme der Elternkarenz. In 8 von 10 Fällen bezieht nur die Mutter Kinderbetreuungsgeld (KBG).
Frühe Weichenstellung in der Karenz: Väterquote stagniert auf niedrigem Niveau
Der Anteil an Männern, die zumindest für kurze Zeit Kinderbetreuungsgeld beziehen, beträgt laut aktuellem AK-Wiedereinstiegsmonitoring (2026) 18,8 Prozent. Die Väterbeteiligung bei der Karenz hat zwar nach einem Rückgang 2021 wieder geringfügig zugenommen, die Entwicklung stagniert jedoch seit Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Zudem ist die durchschnittliche Dauer der Erwerbsunterbrechung sehr kurz. Die meisten zuvor überwiegend beschäftigten Väter mit KBG-Bezug unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für maximal drei Monate, manche sogar überhaupt nicht. Nur 19,3 Prozent aller Väter in Karenz unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, das sind insgesamt 3,6 Prozent aller zuvor überwiegend beschäftigten Männer. Eine Dauer von über sechs Monaten Karenz können lediglich 1,7 Prozent der Männer aufweisen (siehe Grafik). Von einer partnerschaftlichen Aufteilung der Karenz ist man in Österreich jedenfalls noch weit entfernt.
Die Dauer der Erwerbsunterbrechung ist entscheidend
Längere Erwerbsunterbrechungen des Partners im Zuge der Geburt eines Kindes führen laut Wiedereinstiegsmonitoring zu einem früheren Wiedereinstieg der zuvor überwiegend erwerbstätigen Mütter und zu einer insgesamt besseren Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung. Alleinerziehende haben langfristig die größten Verlustausmaße nach der Karenz zu verzeichnen.
Längere Karenzzeiten der Väter sind aber auch für die Bindung zu den Kindern und für die Entwicklung eines langfristigen väterlichen Engagements förderlich. Im Forschungsprojekt „Gender and Family in Motion. Parental Arrangements“ der Universität Wien wurden Paare befragt, bei denen Väter mindestens fünf Monate in Karenz waren. Laut Projektleiterin Gerlinde Maurer ist für die Entwicklung einer „Caring Masculinity“ vor allem die alleinige, hauptverantwortliche Übernahme der Kinderbetreuung wichtig; diese stellt sich gewöhnlich erst nach zwei bis drei Monaten ein.
Geteilte Karenz macht Elternkooperation auch nach einer Trennung wahrscheinlicher
In einer Umfrage der AK Niederösterreich wurden 2.732 Allein- und Getrennterziehende unter anderem auch dazu befragt, wie sich vor der Trennung die Elternkarenz gestaltet hat (ausgenommen jene rund 24 Prozent der Befragten, die bereits unmittelbar nach der Geburt alleinerziehend waren). Es zeigte sich einerseits, dass es in der Gruppe der Alleinerziehenden deutlich seltener eine Beteiligung des zweiten Elternteils gab als beim Durchschnitt der Paare laut Wiedereinstiegsmonitoring. Andererseits zeigte sich, dass Getrennterziehende (Eltern, die sich nach der Trennung die Kinderbetreuung annähernd gleich aufteilen, z. B. in Form von Wechselmodell/Doppelresidenz) überdurchschnittlich häufig auch schon den KBG-Bezug geteilt haben. Während rund 30 Prozent der „Getrennterziehenden“ (5,4% der gesamten Stichprobe bzw. 147 Personen) angeben, zuvor in noch aufrechter Partnerschaft die Elternkarenz geteilt zu haben, können dies unter den Alleinerziehenden nur rund 7 Prozent behaupten. Es ist also jedenfalls eine Korrelation zwischen geteilter Sorge vor und nach einer Trennung/Scheidung festzustellen.
In einer weiteren Frage wurde nach der Zufriedenheit mit der Elternkooperation gefragt. Auch hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied danach, ob nach der Geburt des Kindes beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld bezogen haben oder nicht. Während insgesamt ein Drittel der Befragten mit Karenzteilung (33,5%) angibt, eher bis sehr zufrieden zu sein, trifft dies nur auf ein Viertel (25,3%) der Befragten ohne vorangegangene Karenzteilung zu.
Getrennterziehende zeigen mehr Zufriedenheit
Noch deutlicher variiert die Zufriedenheit zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden. Während nur 20,9 Prozent der Alleinerziehenden mit der Kooperation des anderen Elternteils sehr oder eher zufrieden sind, trifft dies auf mehr als die Hälfte der Getrennterziehenden zu (59,8%).
Bei Alleinerziehenden, die angeben, regelmäßigen Kontakt zum zweiten Elternteil zu haben, übersteigt der Anteil der Zufriedenen ebenfalls den der Unzufriedenen. Am wenigsten zufrieden sind jene 17 Prozent der Befragten, die angeben, dass es gar keinen Kontakt (mehr) zum zweiten Elternteil (meist dem Vater) gibt. Es ist also nicht nur ein Zusammenhang zwischen geteilter Elternkarenz und gleichteiliger Kinderbetreuung nach einer Trennung/Scheidung festzustellen, sondern auch ein Zusammenhang zwischen geteilter Karenz, aktiver Vaterschaft und zufriedenstellender nachpartnerschaftlicher Elternkooperation.
Getrennterziehende sind laut Analyse der Umfrage nicht nur zufriedener mit der Elternkooperation, sondern fühlen sich auch deutlich seltener belastet. Sie sind häufiger und in einem höheren Stundenausmaß erwerbstätig und erleben subjektiv auch seltener Benachteiligungen in der Arbeitswelt. Eine partnerschaftliche Teilung der Sorgearbeit kann sich also, wo möglich, auch nach einer Trennung lohnen. Väterliches Engagement sollte aber nicht erst dann beginnen.
Tatsächlich sind die meisten Alleinerziehenden und wohl auch viele Mütter in aufrechter Partnerschaft unzufrieden mit der Kooperation des zweiten Elternteils. Eine faire Teilung der unbezahlten Care-Arbeit von Anfang an macht späteres gemeinsames Getrennterziehen auf Augenhöhe jedenfalls wahrscheinlicher.
Partnerschaftlichkeit hat Potenzial, ist in Österreich aber selten
Eine partnerschaftliche Teilung der unbezahlten Care-Arbeit birgt sowohl während als auch nach einer Beziehung das Potenzial für mehr Gleichstellung. Sie sorgt nachweislich für eine bessere Erwerbsintegration von Müttern und kann auch die empfundenen Belastungen und Benachteiligungen im Alltag reduzieren. Tatsache ist jedoch, dass in Österreich aktuell weniger als 2 Prozent der Väter länger als ein halbes Jahr für ihr Kind ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, nur rund 8 Prozent ihre Arbeitszeit reduzieren und folglich auch nur rund 5 Prozent nach einer Trennung eine gleichteilige Kinderbetreuung leben. Eine Stärkung der Väterkarenz als Gleichstellungspolitik ist daher von großer Relevanz und mit Blick auf andere europäische Länder auch realisierbar.
Im Wiedereinstiegsmonitoring 2026 wurden die Wirkfaktoren für eine aktive Männerbeteiligung anhand internationaler Literatur analysiert. Traditionelle Geschlechterrollen, Arbeitsplatzkultur und finanzielle Überlegungen werden demnach als hauptverantwortlich für die aktuelle Verteilung der Elternkarenz gesehen. Auf all diesen Ebenen lässt sich politisch ansetzen.
- Eine erhöhte Väterbeteiligungsquote bei der Karenz zeigt sich in anderen Ländern vor allem dann, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt, wenn ein verpflichtender Zeitraum für den zweiten Elternteil reserviert ist und wenn es auch einen höheren Einkommensersatz gibt.
- Damit gleichteilige Betreuung erst gar nicht am unterschiedlichen Einkommen von Frauen und Männern scheitert, wären für Österreich auch Maßnahmen zur Schließung des Gender Pay Gaps sowie eine rasche Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie in einer Maximalvariante wichtig.
- Auch das AK/ÖGB-Familienarbeitszeitmodell als Instrument zur gleicheren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sollte umgesetzt werden.
- Nicht zuletzt sollte aber auch in gesellschaftliche Sensibilisierungsarbeit, insbesondere auch in Bubenarbeit, investiert werden, um „Caring Masculinity“ zu fördern.