Mehr See für alle ist eine Frage der sozialen Gerechtig­keit

26. August 2026

Mit zunehmenden Hitzewellen werden Seen als öffentlicher Erholungsraum wichtiger. Aber große Teile der österreichischen Seeufer werden privat genutzt, was zu sozialen Schieflagen führt. Es braucht mehr öffentliche und freie Seezugänge mit guten Möglichkeiten zum Verweilen und Erholen. Dies ist eine Frage von Gesundheit, sozialer Gerechtigkeit, Daseinsvorsorge sowie guter Planung und Gestaltung. Diesen und vielen weiteren Fragen widmet sich die Österreichische Seenkonferenz (ÖSeeK), die von 24. bis 25. September 2026 in Weyregg am Attersee stattfindet.

Sommer der extremen Hitze – Erholung gefragt

Der heurige Sommer mit seinen beiden Hitzewellen inklusive Extremtemperaturen bis 41,2 Grad war nicht nur ungewöhnlich heiß – laut GeoSphere ist dies die trockenste Periode in 176 Jahren Messgeschichte. Im Zeitraum vom 23. Februar bis 9. August wurden in Ostösterreich 26 Hitzetage verzeichnet – ebenfalls ein Rekord seit zumindest 1961. Damit steigt auch die Hitzebelastung am Arbeitsplatz. Die Suche nach Abkühlung nach der Arbeit und einem Sprung ins kühle Nass in einem Freibad oder See wird bei solch heißen Temperaturen noch dringlicher. Speziell Seen werden für Menschen ohne Zweitwohnsitz oder Privatgrundstück zu einem wichtigen Ort der Erholung.

Österreichs Seen: in öffentlicher Hand, aber private Ufer

Die meisten großen Seen in Österreich sind rechtlich in öffentlicher Hand. Nur leider ist an vielen Seen Österreichs ein großer Teil der Ufergrundstücke in Privatbesitz. In der Praxis scheitert der Zugang zum Wasser somit am fehlenden Zugang zum Ufer. Diese Privatisierung der Seeufer ist unmittelbar mit der Entwicklung Österreichs als Tourismusland verknüpft. So sind am Wörthersee beispielsweise nur 9 Prozent der Seeufer für die Allgemeinheit zugänglich, zahlungspflichtige Strandbäder inbegriffen. Aber auch der Attersee, wo 76 Prozent der Uferflächen privat genutzt werden, oder der Ossiachersee sind unrühmliche Beispiele. Viele Seeufer wurden in der Vergangenheit mit Villen, Hotels und Zweitwohnsitzen zugebaut. Daher haben auf vielen Metern Seeufer oft nur die Besitzer:innen und zahlende Gäste Zutritt zum erfrischenden Wasser.

Ein Blick ins Bundesland Salzburg zeigt: Die Zugänglichkeit zu den Seen hat sich laut der neuen Seenstudie der Arbeiterkammer Salzburg seit 50 Jahren kaum verändert. Ihre Erhebung verdeutlicht: 49 Prozent der Seeufer sind für die Allgemeinheit nicht zugänglich, weitere 32 Prozent aufgrund der Gegebenheiten des Geländes oder aufgrund von Schutzgebieten nicht zum Baden geeignet. Damit stehen nur 19 Prozent der Seeuferflächen den Menschen zum Baden zur Verfügung, obwohl diese Seen im öffentlichen Eigentum sind. Auf den wenigen verfügbaren öffentlichen Flächen werden zudem meist kostenpflichtige Strandbäder betrieben. Eine vierköpfige Familie zahlt daher bis zu 29 Euro pro Tag für den Eintritt. Kein billiges Vergnügen, um sich von Hitzetagen zu erholen.

© A&W Blog


Soziale Gerechtigkeit beim Zugang zu Natur

Die Entwicklung der Seenzugänglichkeit hätte in Österreich auch ganz anders aussehen können. In Vorarlberg wurde bereits im Jahr 1969 die Zugänglichkeit zum Bodenseeufer rechtlich abgesichert. Im Straßenverkehrsgesetz ist festgeschrieben, dass ein 10 Meter breiter Streifen am Ufer des Bodensees auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten werden darf. Man stelle sich vor, die Vorarlberger Gesetzgebung wäre bereits Anfang der 70er Jahre auch in anderen Bundesländern Österreichs Realität geworden. Dann wären die begehrten Zugänge an den Seen in Salzburg, Kärnten oder Oberösterreich heute auch für die Allgemeinheit zugänglicher. Daher ist es erforderlich, diese an sich untragbare Situation nachzubessern.

Denn der Zugang zu Seen und Uferbereichen sollte nicht vom Einkommen oder vom Besitz eines privaten Grundstücks abhängen. Dies schränkt die Chance auf Erholungsmöglichkeit am See auf einen privilegierten Kreis ein. Freie Seezugänge, vor allem, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, schaffen dagegen Chancengleichheit und ermöglichen allen Menschen die Nutzung wertvoller Natur- und Erholungsräume. Dies ist besonders für Familien, Jugendliche und Menschen ohne Zweitwohnsitz oder großen Garten von Bedeutung. Öffentliche Uferwege, Badeplätze und Aufenthaltsbereiche stärken die Lebensqualität und sorgen dafür, dass Natur als gemeinschaftliches Gut erhalten bleibt. Daher setzt die Stadt Wien seit Jahren auf besseren Zugang und Erholungsmöglichkeit am Donaufluss. Besonders in den letzten Jahren wurden viele neue Stege geschaffen, die einen noch besseren Zugang ermöglichen.

Freier Seezugang als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge …

Analog zu Parks, Radwegen oder öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Seezugänge als öffentliche Infrastruktur betrachtet werden. Die rund 25.000 österreichischen Seen sind zum Großteil in öffentlicher Hand. Die Österreichischen Bundesforste betreuen davon 74 Seen, die somit im Eigentum des Bundes sind. Darunter befinden sich auch viele der großen und touristisch gut genutzten Seen, wie Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, Wörthersee, Millstättersee oder Weißensee. Laut Bundesforstegesetz ist es die Aufgabe der Österreichischen Bundesforste, die natürlichen Seeuferbereiche zu erhalten und „auf den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen“, auch zur Erholung der Bevölkerung. Gleichzeitig sollen die Gewässer ihre ökologische Funktionsfähigkeit bewahren, das Grundwasser in Ufernähe geschützt und ein wirksamer Hochwasserschutz gewährleistet werden.

Vereinzelt wurden auch neue Seezugänge geschaffen, um dem im Bundesforstegesetz festgeschriebenen gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Auch die Zugänge wurden in Online-Karten und vor Ort sichtbarer gemacht. Zugleich erwirtschaften die Bundesforste kontinuierliche Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Seen und Seeufer. Sie vermieten oder verpachten Seeflächen für behördlich genehmigte Stege, Bootshäuser oder Bojen oder verpachten Seegrundstücke, sogenannte Kleinstbadeplätze zu Preisen je nach Marktlage.

… rechtlich besser absichern

Aber all dies ist zu wenig. Denn es sind noch immer viele der Seen über zahlreiche Kilometer verbaut. Die Hitzewelle dieses Sommers zeigt, wie wichtig es ist, Abkühlung im kalten Nass zu finden. Mehr öffentliche Seezugänge schaffen mehr Lebensqualität, fördern Gesundheit, ermöglichen Erholung unabhängig vom Einkommen. Wer mehr freie Seezugänge schafft, leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Lebensqualität der Vielen und verringert die Ungleichheit.

Die Debatte über öffentliche Seezugänge ist daher nicht auf Fragen des Badens oder des Tourismus zu reduzieren. Sie berührt vielmehr zentrale Zukunftsfragen: Wie schützen wir die Menschen vor zunehmender Hitze? Wie gewährleisten wir einen gerechten Zugang zu Natur- und Erholungsräumen? Welche Rolle spielt die öffentliche Hand bei der Sicherung von Lebensqualität? Wie können die räumliche Entwicklung, der ufermorphologische und ökologische Zustand heimischer Seen sowie deren verantwortungsvolle Nutzung besser gestaltet werden?

Zudem braucht es eine bessere rechtliche Absicherung. Mit der Schaffung eines Grundrechts auf Naturzugang in der Verfassung, wie es etwa in Bayern, der Schweiz oder Skandinavien existiert und von der Arbeiterkammer, dem Alpenverein und den Naturfreunden gefordert wird, könnten mehr freie Seezugänge und Badeplätze geschaffen werden. Weiters sollte der freie Seezugang bei zukünftigen Raumplanungen und Naturschutzmaßnahmen stärker berücksichtigt werden. Zudem ist es notwendig, öffentliche Uferflächen zu sichern und künftig nicht mehr zu verpachten, sondern zusätzliche kostenlose Bademöglichkeiten zu schaffen.

Hinweis: Die Österreichische Seenkonferenz (ÖSeeK) ist eine unabhängige Plattform der ÖGLA | Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur. Sie steht für Information und Wissensaustausch zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung heimischer Seen und ihrer Uferlandschaften.

„Uferlandschaften“ lautet der übergeordnete Fokus der heurigen Seenkonferenz mit Vorträgen, Diskussionen und Exkursionen zu Seeufern als zentrale Landschafts-, Erholungs- und Lebensräume. Wie können die räumliche Entwicklung, der ufermorphologische und ökologische Zustand heimischer Seen sowie ihre verantwortungsvolle Nutzung besser gestaltet werden.

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