Anfang Juni hat die Europäische Kommission das heurige Frühjahrspaket präsentiert. Mit Spannung erwartet wurden der Länderbericht und die länderspezifischen Empfehlungen für Österreich. Denn die EU-Kommission ließ verlauten, dass sie den Fokus stärker auf die Umsetzung der bisherigen Empfehlungen legt und eine stärkere Verknüpfung mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen erfolgt. Positives Highlight ist die Ankündigung, den EU-Mitgliedsstaaten mehr finanziellen Spielraum für grüne Investitionen zu ermöglichen – wovon Österreich unbedingt Gebrauch machen sollte.
Geopolitik im EU-Semester
Die geopolitischen Umwälzungen und insbesondere der Irankrieg mit seinen erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen finden unmittelbar ihren Niederschlag in den Analysen und Maßnahmen der EU-Kommission im Frühjahrspaket 2026. Fossile Energieträger, so die EU-Kommission, stehen im Zentrum der aktuellen Energiekrise, weshalb eine entschiedene europäische Antwort nötig sei, um eigene saubere und leistbare Energie zu gewährleisten. Die grüne Energiewende bleibe weiterhin die effektivste Strategie, um die strategische Autonomie der EU, ihre Resilienz und strukturell niedrigere Energiepreise zu erreichen. Diese Analyse unterstreicht die Notwendigkeit, den ins Stocken geratenen sozial-ökologischen Umbau voranzutreiben.
Gleichzeitig stehen der EU durch ihre neoliberale Verfasstheit wichtige politische Maßnahmen aus dem wirtschaftspolitischen Werkzeugkasten nicht oder unzureichend zur Verfügung. Der während der Coronakrise ausgesetzte Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 2024 wieder aktiviert, was dazu geführt hat, dass sich aktuell 10 EU-Mitgliedsstaaten in einem EU-Defizitverfahren befinden und in den kommenden Jahren strenge Konsolidierungsvorgaben herrschen. Demgegenüber stehen die tatsächlichen Investitionsbedarfe und der immer höher werdende Investitionsrückstau in der EU, die vielfach diskutiert wurden. Im Rahmen des europäischen Semesters versucht sich die EU nun an dem Spagat, einerseits nötige grüne Infrastrukturinvestitionen ermöglichen zu wollen und andererseits am EU-Fiskalregelwerk festzuhalten.
Mehr grüne Investitionen in der EU?
Nur ein Jahr nach der Reaktivierung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eröffnete die EU-Kommission 2025 im Rahmen der nationalen Ausweichklausel bereits wieder eine Ausnahme von den Maastricht-Kriterien ausschließlich für Rüstungsausgaben. Auf die Folgen dieser verengten einseitigen Ausnahme für Rüstungsausgaben – nämlich den verminderten Handlungsraum für grüne Investitionen und erhöhten Druck für Sozialkürzungen – wurde bereits hingewiesen. Im Frühjahrspaket 2026 kündigt die EU-Kommission nun an, dass ein Teil dieser Ausnahmeregelung für Maßnahmen eingesetzt werden kann, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern zu reduzieren, und die Dekarbonisierung fördern. Als Beispiele werden etwa Investitionen in Stromnetze, Stromspeicher, Energiesparmaßnahmen und Ausbau von Kapazitäten bei den erneuerbaren Energien genannt. Die Umsetzung genau solch wichtiger Maßnahmen wird Österreich auch in den länderspezifischen Empfehlungen angeraten.
Was die EU-Kommission vorhat
Konkret soll für den Zeitraum 2026–2028 die Ausnahme vom Stabilitäts- und Wachstumspakt in Höhe von jährlich 1,5% des BIP für zusätzliche Rüstungsausgaben auf noch näher zu definierende grüne Investitionen erweitert werden können. Die maximale jährliche Grenze von 1,5% des BIP bleibt bestehen, davon sollen auf Antrag des EU-Mitgliedsstaates nun jährlich maximal 0,3% für grüne Investitionen aufgewendet werden können, wobei ein zweiter Deckel die Ausnahme für grüne Investitionen auf insgesamt 0,6% des BIP zwischen 2026–2028 begrenzt. Für Österreich würde das ein potenzielles Investitionsvolumen in grüne Infrastruktur von rund 3,5 Milliarden Euro bedeuten, welches bei der Beurteilung der Einhaltung der Maastricht-Kriterien nicht berücksichtigt werden würde. Dies würde in etwa dem Volumen entsprechen, welches Österreich aus der Aufbau- und Resilienzfazilität von 2021–2027 zugewiesen wurde.
Die Ausnahme von den restriktiven EU-Fiskalregeln für grüne öffentliche Investitionen stellt ein positives Signal dar und ist zu begrüßen. Für Österreich ist sie relevant, weil Österreich im EU-Vergleich beim Klimaschutz hinterherhinkt und droht, seine Klimaschutzziele für 2030 zu verfehlen, wie die EU-Kommission attestiert. Wenn die Investitionen nun beschleunigt werden, würde das helfen, die Kosten, welche durch nicht oder nicht ausreichendes Handeln in der Klimakrise entstehen, zu senken. Es stellen sich aber noch offene Fragen zur Operationalisierung, die die EU-Kommission in Bälde in einer eigenen Mitteilung adressieren wird, etwa welche Investitionen konkret erfasst sind. Strittig und in Diskussion ist hier etwa wieder die Atomkraft.
Insgesamt ist festzuhalten, dass diese Maßnahme – so positiv sie ist – nur einen ersten Tropfen auf den heißen Stein bedeuten kann. Das Gesamtvolumen der Maßnahme und deren zeitliche Befristung werden dem gesamten Investitionsbedarf noch nicht gerecht. Nicht zu vergessen ist, dass die angekündigten Maßnahmen aus dem Frühjahrspaket in den Kontext des Länderberichts und der länderspezifischen Empfehlungen einzubetten sind. Und auch darin spiegeln sich die genannten Zielkonflikte wider.
Länderbericht und länderspezifische Empfehlungen 2026
Wie auch im letzten Jahr bestehen die länderspezifischen Empfehlungen an Österreich 2026 aus fünf Empfehlungsblöcken: Haushalt/EU-Fonds/Wirtschaft/Energie und Klima sowie Arbeitsmarkt und Bildung. Rein quantitativ fällt auf den ersten Blick auf, dass die Haushaltsempfehlung stark erweitert wurde und am meisten Platz einnimmt, während die Empfehlung zum Arbeitsmarkt und Sozialem gekürzt wurde.
Die Empfehlungen an Österreich zeigen deutlich, dass die EU auf ihrem im Wettbewerbsfähigkeitskompass eingeschlagenen Weg beharrlich voranschreitet: Entsprechend findet eine weitere Verengung der länderspezifischen Empfehlungen statt, die die Welt aus dem Blickwinkel der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet. Besonders deutlich wird dies daran, dass selbst die Empfehlungen zum Arbeitsmarkt und Sozialem aus Wirtschaftsperspektive formuliert werden, wenn etwa zum zweiten Mal in Folge Anreize zur Erhöhung der Stundenanzahl der Beschäftigten oder Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels gefordert werden. Die Notwendigkeit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik bzw. die Befähigung von Beschäftigten, sich weiterzubilden, durch einen entsprechenden Rechtsanspruch auf Weiterbildung werden nicht angesprochen.
Empfehlungen wie die Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit der Kinderbetreuung und die Verbesserung der Grundfähigkeiten bereits in jungen Jahren, die von allen Sozialpartnern gefordert werden, sind positiv im Rahmen der Arbeitsmarktempfehlung hervorzuheben. Maßnahmen wie diese gehen auf strukturelle Probleme ein, die förderlich auf die bessere Inklusion von Frauen am Arbeitsmarkt bzw. vulnerabler Gruppen wirken.
Die Haushaltsempfehlung verweist naturgemäß zunächst auf die Einhaltung der EU-Fiskalregeln. Gleichzeitig wird die Nutzung der Ausweichklausel für zusätzliche Rüstungsausgaben angeraten. Explizit empfiehlt die EU-Kommission die langfristige Erhöhung der Rüstungsausgaben, wobei sie auf die Notwendigkeit zur strukturellen Budgetanpassung hinweist. Die Konsequenzen dieser neuen Empfehlung müssen ausgesprochen werden: Angesichts einer fehlenden Empfehlung, die vorgeschlagenen langfristig steigenden Rüstungsausgaben einnahmenseitig gegenzufinanzieren, impliziert dies denklogisch Kürzungen in anderen Ausgabenbereichen. Im Gegenteil, im Länderbericht moniert die EU-Kommission die hohe Abgabenquote Österreichs.
Die ungleiche Verteilung der Steuerlast zwischen Arbeit und Kapital in Österreich wird seit vielen Jahren von vielen Expert:innen diskutiert. Die OECD rät Österreich in ihrem neuen Länderbericht wieder zur Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch die EU-Kommission hält im neuen Länderbericht fest, dass Österreich keinerlei Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuern hat. Die entsprechende Ableitung – nämlich die Sinnhaftigkeit einer Einführung von Vermögens- und Erbschaftssteuern – wird jedoch weiterhin nicht empfohlen. Stattdessen bleibt es bei einer Empfehlung, den Steuermix haushaltsneutral zu verbessern und die hohe Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit zu verringern. Letzteres zielt auf eine Senkung der Sozialstaatsbeiträge ab, die im aktuellen Doppelbudget ja auch vorgesehen wurde. Die Empfehlung einer haushaltsneutralen Verbesserung legt den Schluss nahe, dass die EU-Kommission hier die Notwendigkeit einer gesicherten Gegenfinanzierung im Auge hat, sich aber gleichzeitig gegen zusätzliche einnahmenseitige Maßnahmen ausspricht.
Gelder aus Zusatzpensionen für österreichische Start-ups?
Eine neue Empfehlung an Österreich lautet, Zusatzpensionssysteme zu stärken. Die ideologische Untermauerung für diese Empfehlung liefert die EU-Kommission im Länderbericht. Dort kritisiert die EU-Kommission zunächst das öffentliche Pensionssystem, welches „bedeutende Herausforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit“ und die zweithöchsten Ausgaben im EU-Vergleich habe. Zwar wird im Anhang zum Länderbericht korrekt festgehalten, dass die öffentlichen Pensionen langfristig stabil seien, dennoch stört sich die EU-Kommission an der Ausgabenhöhe. Über die Qualität des Pensionssystems verliert die EU-Kommission kein Wort, stattdessen wird als Nächstes festgehalten, dass Zusatzpensionssysteme in Österreich „unterentwickelt“ seien.
Begründet wird dies damit, dass durch die Stärkung von Zusatzpensionssystemen Kapital freigesetzt werden könnte. Zusatzpensionssysteme werden von Pensionsfonds verwaltet, die die Gelder auf den Kapitalmärkten veranlagen. Weiters führt die EU-Kommission an, dass strenge Kapitalgarantien und Widerrufsrechte zwar Risiken begrenzen, aber dafür Renditen sinken lassen. Österreichischen Start-ups stünde zu wenig Risikokapital zur Verfügung, hier könnten Pensionsfonds mit Investitionen einspringen.
Die Ausführungen der EU-Kommission kranken an mehreren Stellen. Zunächst stellt die Empfehlung der EU-Kommission ein Werturteil ohne Sachsubstrat dar, das in den Handlungsspielraum der Mitgliedsstaaten eingreifen soll. Österreich hat sich willentlich für ein starkes öffentliches Pensionssystem entschieden, welches nach dem Umlageverfahren funktioniert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, mit Betriebspensionen oder privater Vorsorge die staatliche Pension zu ergänzen – in Österreich spielen diese eine vergleichsweise geringe Rolle. Von einer „Unterentwicklung“ zu sprechen, soll einen Handlungsbedarf insinuieren, den es so nicht gibt.
Auf die Lösung des benannten Problems – zu wenig Geld für österreichische Start-ups – zahlt die Empfehlung indes nicht ein. Pensionsfonds verfügen über eigene Anlagestrategien, in denen es etwa um eine breite Diversifizierung zur Risikostreuung geht. Österreichische Pensionsfonds investieren nur rund 2 % bis maximal 5 % in Österreich und sind somit für reale Investitionsfinanzierung praktisch irrelevant. Von dieser Summe sind wiederum der überwiegende Großteil Käufe am Sekundärmarkt und nicht – wie für Start-ups relevant – erstmalige öffentliche Angebote von Aktien nach dem Börsengang.
Zuletzt ist das Offensichtliche festzuhalten, nämlich dass die zentrale Aufgabe von Pensionsfonds sein muss, sichere Zusatzpensionen bereitzustellen. Investitionen in Form der Bereitstellung von Risikokapital stehen dazu in inhärentem Widerspruch.
Leistbares Wohnen durch Reduktion der Baukosten?
Im Länderbericht wird ausgeführt, dass leistbares Wohnen zunehmend eine Herausforderung für die Menschen darstellt. Hohe Baukosten und ein sinkendes Angebot werden dabei als Gründe in Stellung gebracht. Neue bzw. befristete Mietverträge sind im Schnitt 20 % bzw. 31 % teurer als durchschnittliche Mietverträge. Die Wohnnot bei Menschen mit geringem Einkommen hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Länderbericht nennt sodann zwei Maßnahmen, die das Problem adressieren könnten: die Senkung der Baukosten durch eine Überprüfung technischer Baunormen sowie die Ausweitung des Angebots an erschwinglichem Wohnraum. Von diesen beiden Maßnahmen hat lediglich die Senkung der Baukosten ihren Weg in die länderspezifischen Empfehlungen gefunden.
Nun ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass das Thema leistbares Wohnen Einzug in den Länderbericht hält. Nicht nachvollziehbar ist jedoch die Entscheidung, die sinnvolle und logische Empfehlung nach einer Ausweitung des Angebots an erschwinglichem Wohnraum in der Schublade verschwinden zu lassen und das Heil in einer Empfehlung – Reduktion der Baukosten – zu suchen, die wenig mit leistbarem Wohnen zu tun hat. Konkret wird Österreich aufgefordert, die technischen Normen zu überprüfen, um so die Baukosten zu senken. Konformitätsanforderungen, von denen manche nur „Komfortzwecken“ wie der Lärmminderung dienen, würden, so der Länderbericht, die Kosten in die Höhe treiben.
Abgesehen davon, dass trefflich infrage gestellt werden kann, warum Lärmminderung als Komfort eingestuft wird, stellt sich die Frage nach der Treffsicherheit der vorgeschlagenen Maßnahme: Nun mag es stimmen, dass eine Reduktion der technischen Normen zu einer Reduktion der Baukosten für die Bauunternehmungen führt. Es gibt jedoch keine Evidenz, dass dies auch zur Reduktion der Baupreise führt. Vielmehr konnte seit 2017 eine progressive Entkopplung von Baukosten und Baupreisen beobachtet werden. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben durchaus die Empfehlung erhalten, die Leistbarkeit des Wohnens zu verbessern.
Conclusio
Es mangelt nicht an Herausforderungen in der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in Österreich im Jahr 2026. Mit der angekündigten Ausweitung der nationalen Ausweichklausel für grüne Investitionen im Frühjahrspaket 2026 zeigt die EU-Kommission, dass sie – wenn der Druck hoch ist – durchaus flexibel reagieren kann. Die österreichische Bundesregierung täte gut daran, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Der marktliberale Zugang der EU-Kommission führt in vielen Fragen jedoch dazu, dass Empfehlungen ausgesprochen werden, wie die Stärkung der Zusatzpensionen für mehr Kapital für Start-ups in Österreich oder die Senkung der Baukosten für mehr leistbares Wohnen, die komplett an der Lösung der angesprochenen Probleme vorbeigehen.
Obwohl im Länderbericht bedeutende Herausforderungen angesprochen werden – vom gestiegenen Armutsrisiko in Österreich über die Notwendigkeit aktiver Arbeitsmarktpolitik und Maßnahmen für gute Arbeitsplätze bis hin zur Gesundheit –, die dringend anzugehen wären, schweigen die länderspezifischen Empfehlungen auffallend laut dazu. Die Kürzung der Empfehlung zum Arbeitsmarkt und Bildung bei gleichzeitiger Ausweitung der Haushaltsempfehlung ist insbesondere vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, da die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2026 auch als Konditionalität für den Erhalt von Geldern aus dem EU-Budget, nämlich den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen, definiert werden. Dies bedingt eine weitere Einengung der aus Sicht der EU zu bearbeitenden Themenfelder.
Zuletzt ist problematisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen analytisch zu stark auf den EU-Vergleich abstellen. Das führt dazu, dass Österreich in vielen Bereichen keine Empfehlungen erhält, weil es über dem EU-Durchschnitt liegt, obwohl akuter Handlungsbedarf herrscht. Obwohl Österreich Rückschritte bei der Armutsbekämpfung gemacht hat, gibt es dazu keine Empfehlung. Diese Liste lässt sich weiter fortsetzen. Während andere EU-Mitgliedsstaaten wichtige Empfehlungen etwa zu leistbarem Wohnen, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Bekämpfung von vorzeitigen Schulabbrüchen, zum Ausbau der Windenergie und zu aktiver Arbeitsmarktpolitik erhalten haben, ist das bei Österreich nicht der Fall.
Die gute Nachricht bei alldem ist: Es mangelt auch nicht an progressiven Forderungen aus Beschäftigtensicht, wie in geopolitisch unsicheren Zeiten diese nationalen Politiken gestaltet werden sollten.