Equal Care Day 2026: Wie Kinder­betreu­ungs­kosten Ungleich­heiten ein­zementieren

27. Februar 2026

Am 1. März ist Equal Care Day. Er soll kritisch auf die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern hinweisen und auf die negativen Folgen für Frauen, die nach wie vor die Hauptlast tragen. Die öffentliche Bereitstellung guter und auch ganztägig leistbarer Bildungs- und Betreuungsangebote gilt als Grundvoraussetzung für eine gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Kostenbeiträge führen jedoch dazu, dass es sich gerade für Geringverdiener:innen oft nicht lohnt, ihr Erwerbsausmaß zu erhöhen. Eine Beispielrechnung aus Niederösterreich illustriert, dass nach Abzug der Elternbeiträge für zwei Kinder kaum etwas übrig bleibt vom Gehaltsplus. Die wahre Rechnung präsentiert sich jedoch erst in der Pension. 

Frauen mit Kindern unter 6 Jahren leisten besonders viel unbezahlte Care-Arbeit  

Der Equal Care Day, der 2016 ins Leben gerufen wurde, soll analog dem Equal Pay Day oder dem Equal Pension Day auf die ungleiche Verteilung unbezahlter Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern hinweisen. Der Tag findet am 29. Februar (in Nicht-Schaltjahren somit am 1. März) statt und soll symbolisieren, dass Care-Arbeit systematisch ausgeblendet wird. Noch immer leisten Frauen den Großteil der unbezahlten (Care-)Arbeit, wie auch die letzte Zeitverwendungsstudie bestätigt. Ursachen sind einerseits in stereotypen Rollenbildern und fehlender Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung von unbezahlter Care-Arbeit zu finden, aber auch in unzureichender sozialer Infrastruktur. Frauen werden dadurch oft in Teilzeit gedrängt, was massive negative Auswirkungen auf deren soziale Absicherung hat. Auch in Haushalten ohne Kinder und bei beidseitiger Vollzeitbeschäftigung leisten Frauen mehr Sorge- und Hausarbeit als ihre männlichen Partner.  

Ist das jüngste Kind im Haushalt unter 6 Jahre alt, ist der Anteil der unbezahlten Care-Arbeit, die Frauen leisten, besonders hoch. Frauen mit Kindern wenden laut einer Analyse von Andreas Baierl, veröffentlicht im Informationsdienst des Instituts für Familienforschung, rund 9½ Stunden für direkte Care-Arbeit auf (erweiterte Definition).  

Durchschnittliche tägliche Zeitverwendung von Frauen und Männern in Haushalten mit Kindern unter 6 Jahren 

© A&W Blog


Baierl belegt in seinem Beitrag auch einen klaren Zusammenhang zwischen Aufteilung der Care-Arbeit und Erwerbsbeteiligung der Frau: Je mehr Stunden die Frau im Vergleich zu ihrem Partner mit Erwerbsarbeit verbringt, umso weniger Zeit verbringt sie, im Vergleich zu ihrem Partner, mit Care-Arbeit. Die Möglichkeit im selben Ausmaß wie der Partner an bezahlter Erwerbsarbeit teilzunehmen, ist also wesentlich, um den Care Gap zwischen den Geschlechtern zu schließen. Grundlegend dafür ist ein kostenloser oder zumindest für alle Eltern gleichermaßen leistbarer Zugang zu öffentlichen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. 

Kinderbildung und -betreuung: Frauen gleichen aus, was der Staat nicht leistet 

In den meisten Bundesländern ist vollzeittaugliche Kinderbildung- und -betreuung nach wie vor mit Kosten für die Eltern verbunden. Dort wo Kindergärten ganztägig beitragsfrei sind, werden diese auch länger genutzt. Es besteht in Sachen Kinderbetreuungskosten eine grobe regionale Ungleichheit, die sich natürlich auch auf die Einkommens- und spätere Pensionshöhe auswirkt.  Laut einer Befragung  der Arbeiterkammer Vorarlberg aus 2024 geben rund zwei Drittel der Eltern an, sie würden mehr Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, sofern diese gratis zur Verfügung gestellt werden würden. Dies gilt besonders für Personen mit niedrigen Einkommen.  

In Niederösterreichs Kindergärten ist die „Bildungszeit“ am Vormittag von 7 bis 13 Uhr beitragsfrei, für die Nachmittagsbetreuung werden von den Gemeinden Elternbeiträge in unterschiedlicher Höhe eingehoben. Eine vorgegebene soziale Staffelung, Geschwisterrabatte oder eine Landesförderung für einkommensschwache Familien gibt es im Bereich der NÖ Landeskindergärten keine, Gemeinden sind hier autonom. Bei Inanspruchnahme von Nachmittagsbetreuung kommen auf Eltern zusätzlich noch Kosten für die Mittagsverpflegung dazu. Laut aktueller Erhebung der AK Niederösterreich müssen Eltern für eine Aufenthaltsdauer, die mit Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist (gemäß VIF-Kriterien) in NÖ Landeskindergärten durchschnittlich 217 Euro pro Monat und Kind aufbringen (im Schnitt 113 Euro Betreuungsbeitrag + 15 Euro Materialbeitrag + 89 Euro für Mittagessen). Im Vergleich zur letzten derartigen Erhebung im Jahr 2023 ist dieser Betrag um 14 Prozent gestiegen und liegt damit deutlich über der Inflationsrate. 

Wie nachfolgende Rechnung am Beispiel einer Handelsangestellten zeigt, stehen Elternbeiträge Überlegungen der Stundenaufstockung, insbesondere bei mehr als einem Kind (Kosten für 2 Kinder: 404 Euro), diametral entgegen.  

© A&W Blog


Eine Frau im Handel verdient laut Lohnsteuerstatistik 2023 unter Annahme einer 38,5 Stundenwoche im Durchschnitt 3.233 Euro monatlich. Bei einer Teilzeit-Anstellung im Ausmaß von 25 Wochenstunden sind es 2.099 Euro brutto bzw. 1.695 Euro netto. Bei einer Aufstockung um zusätzliche 10 Wochenstunden auf vollzeitnahe 35 Wochenstunden, bekommt sie 2.139 Euro netto. Sie würde in dem Fall also netto um rund 444 Euro mehr verdienen. Hat sie jedoch zwei betreuungspflichtige Kinder in einem NÖ Landeskindergarten (für Schulkinder in NÖ wäre die Situation ähnlich) und meldet diese (unter Berücksichtigung eines jeweils halbstündigen Fahrtweg von/zur Arbeit) täglich bis 16 Uhr zur Nachmittagsbetreuung an, kostet ihr das pro Monat rund 434 Euro. Abzüglich der durchschnittlichen Kosten für vollzeittaugliche Kinderbetreuung bleibt also vom Gehaltsplus kaum etwas übrig. Im Vergleich zu einer Anstellung im Ausmaß von 25 Wochenstunden, wo die Kinder nur während des kostenlosen Vormittags bis 13 Uhr bleiben und lediglich der Materialbeitrag in Höhe von je 15 Euro pro Kind und Monat zu entrichten ist, besteht im Fall einer Aufstockung eine zusätzliche Doppelbelastung für ein marginales finanzielles Plus von 40 Euro.   

Wer also wirklich Anreize für Vollzeitbeschäftigung oder höhere Teilzeit setzen möchte, hätte diese finanzielle Hürde schon längst abgebaut. Für die Gutschrift am Pensionskonto bedeutet die im Beispiel gerechnete Aufstockung um zehn Wochenstunden im betreffenden Jahr 732 Euro anstelle von 523 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von circa 15 Euro der späteren monatlichen Pension (ohne Anpassung) und macht eine Differenz von ca. 3.976 Euro beim gesamten Pensionsbezug aus (ausgehend vom Antritt mit 65 Jahren und der durchschnittlichen weiblichen Lebenserwartung von 84 Jahren ohne Anpassung). Diese Differenz entsteht lediglich durch ein Jahr Stundenaufstockung. Überlegungen hinsichtlich der späteren Pensionshöhe rücken bei der Entscheidung und in Abwägung des aktuellen Kostens-Nutzen-Budgets jedoch oft in den Hintergrund.  

Reorganisation von Care-Arbeit 

Für eine gerechtere Reorganisation von Care-Arbeit braucht es einerseits emanzipatorische Erziehung und verstärkte Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuungspflichten, beispielsweise durch Umsetzung des AK/ÖGB-Modells der Familienarbeitszeit oder Kinderbetreuungsgeldreformen, aber auch Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die spätere Alterspension. 

Andererseits muss Care-Arbeit generell ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, beispielsweise durch die Integration unbezahlter Arbeit in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung oder durch die generelle  Aufwertung feminisierter Sorgearbeit am Arbeitsmarkt. Auch die auffällige Segregation am Arbeitsmarkt – also, dass Frauen auch vorwiegend im bezahlten Care-Sektor zu finden sind und Männer kaum – muss aufgebrochen werden.  

Die Beseitigung von finanziellen Zugangshürden bei der Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur ist wesentlich, um bestehende Ungleichheiten nicht weiter einzuzementieren.  Wenn man nicht will, dass Frauen die Kosten des Gender-Care-Gaps tragen, müssen Kinderbildungs- und Betreuungsangebote sowie Einrichtungen im Bereich der Pflege flächendeckend vorhanden und – für alle – in guter Qualität leistbar sein

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