Leistbare, erneuerbare Energie ist der Kern für das Gelingen der Energiewende. Doch die Speicherbetreiber fordern großzügige Netzentgelt-Ausnahmen – auf Kosten der Verbraucher:innen. Statt einer Entsolidarisierung braucht es schlaue Lösungen, die die Kosten für alle senken und den Speicherausbau vorantreiben. Dabei hilft ein Blick nach Deutschland.
Der Wenigen Freud, der Vielen Leid
Wer schon mal auf die eigene Stromrechnung geschaut hat, kennt sie, die Netzentgelte. Mit ihnen werden Investitionen in Ausbau, Betrieb und Instandhaltung der Stromnetze finanziert. Investitionen sind im Zuge der Energiewende und Elektrifizierung notwendig. Damit sie auch getätigt werden können, bekommen die Netzbetreiber von den Netznutzer:innen über die Netzentgelte die ihnen entstandenen Kosten ersetzt. Die Netzentgelte decken dabei genau die Netzkosten ab. Das bedeutet aber auch: Gibt es (massive) Erleichterungen für bestimmte Netznutzer:innen, müssen die übrigen diese Mehrkosten zusätzlich tragen. Einer der Gründe für diese Umlagefinanzierung liegt im Gebot der Verursachungsgerechtigkeit: Wer mehr Kosten verursacht, soll auch mehr zu deren Tilgung beitragen.
Entgeltreform mit drohenden Nebenwirkungen
Aufgrund veränderter energiepolitischer Rahmenbedingungen steht heuer eine Reform der Netzentgelte an. Das Ziel ist eigentlich eine solidarischere Netzkostentragung. Doch für die Verbraucher:innen drohen jährliche Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich. Denn die zuständige unabhängige Regulierungsbehörde E-Control gerät derzeit unter Druck: Die erstarkte Speicherbranche sowie das für Energie zuständige BMWET kritisieren die aktuellen Vorschläge der E-Control. Sie sprechen sich für möglichst weitgehende Rabatte und Netzentgelt-Befreiungen für Speicher aus. Dabei genießen zumindest Pumpspeicherkraftwerke bereits großzügige Ausnahmen von über 60 Mio. Euro, welche auf die Verbraucher:innen überwälzt werden. Die Haushalte tragen dabei einen überproportional großen Anteil der Kosten.
Was macht einen Speicher „systemdienlich“
Befürworter:innen weiterer Ausnahmen für Speicher argumentieren, dass wir mehr Speichermöglichkeiten im Energiesystem brauchen. Damit haben sie prinzipiell recht: Speicher leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Sie können Preisspitzen glätten, die Volatilität erneuerbarer Energien ausgleichen und für eine gleichmäßigere Netznutzung sorgen, was wiederum die Kosten für Betrieb, Ausbau und Instandhaltung der Netze senken kann. Der Zubau neuer Speicher muss aber mit klugem Köpfchen und sinnvollen Förderungen gemacht werden – nicht über die Hintertüre der Netzentgeltbefreiungen. Denn man sieht schon jetzt, dass es eine große Zahl an Netzanschlussbegehren von Speichern gibt. Eine ungesteuerte Integration dieser Speicher in das Energiesystem droht, die Kosten für den Netzausbau weiter zu steigern. Zusätzlich erhöht ein ungelenkter Speicherausbau den Druck auf die ohnehin schon knappen Netzkapazitäten für neue Kraftwerke.
An dieser Stelle wird in der Debatte der Begriff der „Systemdienlichkeit“ ins Treffen geführt. Dieser Begriff stammt ebenfalls aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das neben einer Neuregelung der Netzentgelte auch Befreiungen für systemdienliche Speicher vorsieht. Details sind dabei von der E-Control festzulegen. Diese hat im ersten Halbjahr 2026 erste Vorschläge im Zuge der Begutachtung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung veröffentlicht. Die E-Control hat für eine gänzliche Befreiung enge, kumulativ zu erfüllende Kriterien formuliert. Dazu zählen etwa ein günstiger Standort, die Erfüllung von Anforderungen durch die Netzbetreiber oder ein Beitrag zur Kostenvermeidung. Dazu kommen Rabatte, die allen offenstehen, Speichern aber besonders nützen: Dazu zählen etwa Rabatte für einen flexiblen Netzanschluss oder für eine flexible Entnahme (der Netzbetreiber darf die Anschlussleistung temporär drosseln, dafür sinkt das Entgelt). Der Speicherbranche reicht das nicht. Weitere Zugeständnisse wären jedoch aus den folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
- Nicht nur Speicher liefern Flexibilitäten: Ein erneuerbares Stromsystem braucht Flexibilität – aber nicht nur von Speichern. Auch Haushalte und Unternehmen können flexibel sein, etwa beim Laden von E-Autos, beim Betrieb von Wärmepumpen oder in bestimmten Industrieprozessen. Eine Besserstellung von Speichern ist daher nicht begründbar – auch laut Art. 18 der Strombinnenmarkt-Verordnung dürfen Speicher weder benachteiligt noch bevorzugt werden.
- Finanzierungslücke: Bereits die aktuell im Verordnungsentwurf vorgesehenen Vorteile für Speicher werden die Verbraucher:innen viele Millionen Euro pro Jahr kosten. Eine vollständige Befreiung von 5 GW Speicher würde die Mehrkosten auf über 350 Mio. Euro pro Jahr treiben – rund 10 % der gesamten Netzkosten. Auf mehrere Jahre gerechnet ergeben sich Summen in Milliardenhöhe. Die Stromkosten für die Verbraucher:innen würden entsprechend steigen: Der Betrieb von E-Autos, Wärmepumpen und elektrifizierte Industrieanwendungen würde dann teurer werden. Das schwächt Elektrifizierung und Energiewende.
- Betriebsweise: Befürworter:innen argumentieren, Speicher seien per se „systemdienlich", weil sie Strom aus Zeiten mit Überangebot verschieben und so Kosten senken. Doch die Argumentation hat zwei Haken. Erstens sind Speicher damit zunächst nicht system- sondern marktdienlich. Sie gleichen Schwankungen am Strommarkt aus. Ob sie Preise substanziell senken, ist offen, denn sie sind an möglichst hohen Preisunterschieden zwischen eingekauftem und verkauftem Strom interessiert. Zweitens entlastet marktdienlicher Betrieb nicht automatisch das Netz. Wenn etwa Strom auf bereits massiv belasteten Leitungen vom Osten quer durch Österreich in den Westen zu Pumpspeichern geleitet wird, kann das das Stromnetz weiter beanspruchen. Ob Speicher systemdienlich sind, hängt also von Fahrweise und Standort ab.
AgNes: Wie Deutschland Speicher in die Pflicht nimmt und was Österreich daraus lernen kann
Im Unterschied zu Österreich wird in Deutschland über eine (Wieder-)Beteiligung der Speicher an den Netzkosten diskutiert. Im Zuge des AgNes-Verfahrens (Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom), der Reform der Netzentgelte in Deutschland, soll die bisherige vollständige Befreiung von Speichern von den Netzentgelten fallen. Dabei gibt es in Deutschland im Verhältnis zur volatilen Erzeugung weniger Speicher als in Österreich: Denn in Deutschland stehen rund 13 Gigawatt (GW) an Großbatteriespeichern und Pumpspeichern über 182 GW an Photovoltaik und Windkraftanlagen gegenüber. In Österreich sind es über 6 GW an (vorwiegend) Pumpspeichern, die rund 14 GW an Photovoltaik und Windkraft gegenüberstehen. Was lässt sich für Österreich aus der deutschen Diskussion lernen?
Erkenntnis 1: Alle brauchen den Netzausbau und finanzieren diesen auch mit
Genauso wie Erzeuger und Verbraucher benötigen auch Speicher leistungsfähige Netze und sind auf den Ausbau angewiesen. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur – das deutsche Pendant zur E-Control –, bringt es auf den Punkt: „Wir wollen auch diejenigen beteiligen, die das Netz für ihre Geschäftsmodelle nutzen. Das sind neben Stromerzeugern die Speicherbetreiber.“
Erkenntnis 2: Neben der Finanzierung geht es auch um die Lenkung
In Deutschland ist ein fix zu entrichtendes sowie ein dynamisches bzw. kapazitätsbasiertes Entgelt für Speicher geplant. Mit dem fixen Entgelt soll die Finanzierung des Netzsystems sichergestellt werden, während mit dem dynamischen Entgelt Anreize für eine effiziente Netznutzung gesetzt werden sollen. Das ermöglicht eine anreizbasierte Steuerung von Speichern im Sinne der Netzdienlichkeit.
Erkenntnis 3: Erleichterungen gehen immer, Verschärfungen sind schwieriger
Die Diskussion in Deutschland drehte sich vor allem um den sogenannten „Bestandschutz“: Anlagen, die bisher von den Netzentgelten befreit waren, sollen dies auch künftig in gewissem Ausmaß sein. Grund dafür ist, dass sonst Investitionsentscheidungen aus der Vergangenheit negativ beeinträchtigt werden könnten. Das zeigt, wie schwierig es ist, bestehende Erleichterungen rückgängig zu machen. Besser ist es daher, sachte zu beginnen und erst Schritt für Schritt Erleichterungen auszubauen, falls die bestehenden nicht reichen.
Smarte Lösungen statt Subventionsgießkanne gefragt
Die heurige Entscheidung der E-Control wird gewichtige Auswirkungen auf die Netzentgelte der Zukunft haben. Sie muss somit eine sorgfältige Abwägung vornehmen. Speicher werden im Zuge der Energiewende immer wichtiger, das ist unbestritten. Ihre Forcierung sollte allerdings nicht über pauschale Netzentgeltbefreiungen, quasi als versteckte Subvention, erfolgen, die dann von den anderen Netznutzer:innen zu zahlen sind. Den Unkenrufen aus der österreichischen Branche und Politik, dass ohne massive Befreiungen kein adäquater Ausbau erfolgt, kann getrost entgegengehalten werden: Deutschland zeigt vor, wie durch smarte Lösungen ein Ausbau sichergestellt werden kann. Und die deutsche Debatte zeigt uns auch noch: Eine solidarische Netzfinanzierung kann und sollte endlich außer Streit gestellt werden. Konkret bedeutet das:
- Sachgerechte Rabatte mit entsprechenden Anreizen: Wer das Netz schonend nutzt – egal ob Speicher oder andere Verbraucher:innen – soll entsprechend belohnt werden. Die E-Control ist hier bereits auf einem guten Weg. Sie muss jetzt darauf achten, dass eine sachlich gute und in der Praxis anwendbare Ausgestaltung dieser Anreize erfolgt. Gleichzeitig müssen alle Netznutzer:innen einen fairen Finanzierungsbeitrag zum Netzausbau leisten – schließlich sind alle auf funktionierende Netze angewiesen.
- Stromtransite an Kosten beteiligen: Die Netzentgelte für Speicher werden dann günstiger, wenn möglichst viele mitzahlen. Gerade bei den Erzeugern aber auch beim internationalen Stromtransit gibt es noch Luft nach oben. Die österreichischen Netznutzer:innen müssen geeint gemeinsam mit Regulierungsbehörde und Politik für eine stärkere europäische Finanzierung sowie faire Kostenbeteiligung der Stromtransite durch Österreich einstehen.
- Bedarfsgerechter und kosteneffizienter Netzausbau: Neben Anreizen für eine möglichst effiziente Netznutzung und einer durchdachten und akkordierten Netzplanung sollte die öffentliche Hand auch an den Ausbaukosten selbst drehen. Sie kann das machen, indem sie Netzbetreibern günstiges Kapital für den Netzausbau zur Verfügung stellt und so die Netzkosten für alle minimiert. Auch die Eigentümer der Netzbetreiber sind in der Pflicht: Elektrizitätsunternehmen unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung, ein Augenmerk auf leistbare Energiepreise zu legen. Das bedeutet auch, auf möglichst kostengünstigen Netzausbau hinzuwirken – indem etwa Renditeerwartungen bei Netzinvestitionen hintangestellt werden und Digitalisierungspotenziale genützt werden.